26.03.2010, 23:32
Irgendwie verstehe ich da was nicht.
Willst du nun nach Schadengutachten mit der Versicherung, Geld einstecken und dann selbst reparieren, oder den Schaden in einer Fachwerkstatt beheben lassen?
Im ersten Fall solltest du dir darüber im Klaren sein, dass dann die MwSt. und falls du nicht den Nachweis einer Reparatur bringst auch die ermittelten Kosten für den Ersatzwagen wegfallen.
Im zweiten Fall brauchst du dir nur eine Kostenübernahmeerklärung von deiner Versicherung ausstellen lassen und die Werkstatt kann loslegen, gibt dir einen Leihwagen und rechnet dann auch direkt mit deiner Versicherung ab.
Gruß Thomas
Willst du nun nach Schadengutachten mit der Versicherung, Geld einstecken und dann selbst reparieren, oder den Schaden in einer Fachwerkstatt beheben lassen?
Im ersten Fall solltest du dir darüber im Klaren sein, dass dann die MwSt. und falls du nicht den Nachweis einer Reparatur bringst auch die ermittelten Kosten für den Ersatzwagen wegfallen.
Im zweiten Fall brauchst du dir nur eine Kostenübernahmeerklärung von deiner Versicherung ausstellen lassen und die Werkstatt kann loslegen, gibt dir einen Leihwagen und rechnet dann auch direkt mit deiner Versicherung ab.
Gruß Thomas
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
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