26.03.2010, 23:36
Zitat:Original von Goofy
Im zweiten Fall brauchst du dir nur eine Kostenübernahmeerklärung von deiner Versicherung ausstellen lassen und die Werkstatt kann loslegen, gibt dir einen Leihwagen und rechnet dann auch direkt mit deiner Versicherung ab.
ganz genau Goofy! Und verstehen tue ich es genau wie Du nicht.
Was ist naheliegender als die ganze Sache komplett über Werner abwickeln zu lassen inkl. Gutachten ohne jetzt das Ganze NOCH näher für Bischoff detaillieren zu müssen.