04.04.2010, 23:02
Wenn es ein lichttechnisches Gutachten gibt ist das legal. Dann wurden die Scheinwerfer vom lichttechnischen Institut in KA geprüft und ein Gutachten erstellt. Mit diesem Gutachten kann ein a.a.S. zusammen mit der zuständigen Stelle eine Ausnahmegenehmigung erwirken.
So ein Gutachten kostet jedoch teils einige tausend Euro. Lohnt also nur bei größeren Umlagen auf einzelne Fahrzeuge. Könnte mir vorstellen das es aufgrund des günstigen US$/€ Kurses der letzten Jahre und der zahlreichen Importe sowas irgendwo vorhanden ist. Selbst für meinen Dodge Durango gab es sowas bei Mandt. Gutachten dort erworben und vom a.a.S. zusammen mit meiner Zulassungstelle die US Scheinwerfer eingetragen, inkl. Gutachten Nr.
Ich sag ja nicht das es so ein Gutachten gibt. Wenn, dann müsste Mandt sowas haben, und dann ist das auch legal.
Sicher können Ausnahmegenehmigungen widerrufen werden. Aber warum sollte eine Regierungsbehörde dies tun?
Grüße,
Jochen
So ein Gutachten kostet jedoch teils einige tausend Euro. Lohnt also nur bei größeren Umlagen auf einzelne Fahrzeuge. Könnte mir vorstellen das es aufgrund des günstigen US$/€ Kurses der letzten Jahre und der zahlreichen Importe sowas irgendwo vorhanden ist. Selbst für meinen Dodge Durango gab es sowas bei Mandt. Gutachten dort erworben und vom a.a.S. zusammen mit meiner Zulassungstelle die US Scheinwerfer eingetragen, inkl. Gutachten Nr.
Ich sag ja nicht das es so ein Gutachten gibt. Wenn, dann müsste Mandt sowas haben, und dann ist das auch legal.
Sicher können Ausnahmegenehmigungen widerrufen werden. Aber warum sollte eine Regierungsbehörde dies tun?
Grüße,
Jochen