04.04.2010, 23:56
Zitat:Original von JochenDie a.a.S dürfen es nicht mehr laut KBA.
Wenn es ein lichttechnisches Gutachten gibt ist das legal. Dann wurden die Scheinwerfer vom lichttechnischen Institut in KA geprüft und ein Gutachten erstellt. Mit diesem Gutachten kann ein a.a.S. zusammen mit der zuständigen Stelle eine Ausnahmegenehmigung erwirken.
Sicher können Ausnahmegenehmigungen widerrufen werden. Aber warum sollte eine Regierungsbehörde dies tun?
Grüße,
Jochen
Die deutschen Hersteller bzw. offiziellen Importeure schützen damit ihren eigenen Markt.
Es ist verboten Ausnahmegenehmigungen zu erteilen für die es europäischen Ersatz gibt.
Das macht eine Ausnahmegenehmigung ja auch sinnlos,oder???
Eine Ausnahmegenehmigung ist erforderlich wenn es keinen europäischen Ersatz gibt!
Der a.a.S. riskiert damit seinen Job!!!!!!!!!!!
Kein Scherz
edit:
wegen Lichttechnisches Gutachten,
hatte ich auch,aber bei sämtlichen Prüfstellen,ausser denen von Mandt ,zuckte man zusammen.
Ruf mal bei Mandt an und sag es gibt Probleme bei der Zulassung,dann hörst Du was!!!!
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