07.04.2010, 13:19
Zitat:Und vor allem was verbiergt sich hinter : ''Muss nur noch dem Tüv vorgeführt werden''?????
Das heisst, dass der Wagen noch keine deutschen Papiere hat und noch eine Vollabnahme nach §21 StVZO benötigt. Laut Fahrzeugbeschreibung stammt er wohl aus dem europäischen Ausland. Stellt sich die Frage, ob aus einem EU-Land oder Drittland. Bei einem Drittland kämen noch rund 29 % Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf den Kaufpreis oben drauf. Eine Anfrage beim Verkäufer bringt dich hier weiter.
Welche Umbauten bei der Vollabnahme durchgeführt werden müssen, hängt von der Laune und Gnade des TÜV-Prüfers ab. Ich würde die Abnahme bei Meister Molle machen lassen. Der sagt dir genau, was umzubauen ist und was es kostet, so dass du eine sichere Kalkulationsgrundlage hast.
Gruß, Midnight-Cruiser