13.02.2002, 21:55
Nur mal was zur Rechtslage:
Nach dem (noch) geltenden Gewährleistungsrecht haftet der Verkäufer einer Sache, also auch eines Autos, unabhängig von einer etwaigen Garantie, mindestens 6 Monate für Mängel. Nach der ab Januar 2002 in Kraft tretenden Schuldrechtsreform verlängert sich diese Frist sogar auf bis zu 2 Jahre!
Zwar kann ein privater Kfz-Verkäufer sich darauf beschränken, das Auto "wie gesehen und unter Ausschluß von Gewährleistung" verkaufen, so daß er nur noch für arglistig verschwiegene Mängel haftet (Beweisproblem für den Käufer), jedoch kann sich ein gewerbsmäßiger Kfz-Verkäufer nicht hierauf beschränken! Die Rechtsprechung unterstellt dem Händler hier eine erhöhte Sachkenntnis und Sorfaltspflicht mit der Folge, daß er für alle Mängel haftet, die er bei gebotener Sorgfalt hätte erkennen können und müssen.
Nach dem, was Erik hier geschildert hat, scheint es so, daß Geiger für die meisten reklamierten Mängel haftet. Erik sollte sich mal einem deutschen Rechtsanwalt anvertrauen und seine Ansprüchen gegen die Firma Geiger geltend machen. Seine Chancen stehen nicht schlecht!
Grüße aus dem Taunus
Tripower
Nach dem (noch) geltenden Gewährleistungsrecht haftet der Verkäufer einer Sache, also auch eines Autos, unabhängig von einer etwaigen Garantie, mindestens 6 Monate für Mängel. Nach der ab Januar 2002 in Kraft tretenden Schuldrechtsreform verlängert sich diese Frist sogar auf bis zu 2 Jahre!
Zwar kann ein privater Kfz-Verkäufer sich darauf beschränken, das Auto "wie gesehen und unter Ausschluß von Gewährleistung" verkaufen, so daß er nur noch für arglistig verschwiegene Mängel haftet (Beweisproblem für den Käufer), jedoch kann sich ein gewerbsmäßiger Kfz-Verkäufer nicht hierauf beschränken! Die Rechtsprechung unterstellt dem Händler hier eine erhöhte Sachkenntnis und Sorfaltspflicht mit der Folge, daß er für alle Mängel haftet, die er bei gebotener Sorgfalt hätte erkennen können und müssen.
Nach dem, was Erik hier geschildert hat, scheint es so, daß Geiger für die meisten reklamierten Mängel haftet. Erik sollte sich mal einem deutschen Rechtsanwalt anvertrauen und seine Ansprüchen gegen die Firma Geiger geltend machen. Seine Chancen stehen nicht schlecht!
Grüße aus dem Taunus
Tripower