10.05.2010, 15:10
Hi Moose,
Zitat von Dir:
"Man kann natürlich Bremse und Gas mit dem linken Fuß bedienen, aber dafür muß das Fahrzeug entsprechend umgebaut sein! Da Du nur übergangsweise auf das rechte Bein verzichten wirst, ist es meines Wissens nicht erlaubt, aber auch nicht wirklich verboten!"
Das ist schlichtweg Falsch.
Das Fahrzeug muss nicht Umgebaut werden!
Eine entsprechende "Eignung" muss nur vorliegen, das diese Art der Pedalbedienung ohne Einschränkung möglich ist.
Ansonsten muss das Fahrzeug entsprechend der persönlichen Einschränkung angepasst werden und dieses wird in den Kraftfahrzeugpapieren dokumentiert (StVZO).
Sind die Einschränkungen erheblich und daher nur speziell angepasste Kraftfahrzeuge zu Führung geeignet, wird dieses auch im Führerschein eingetragen.
Kann aber nur jemand wissen, der sich mit derartigem beschäftigen darf.
Alle rechtsseitig Oberschenkelamputierte mit Fahrerlaubnis können und dürfen ganz normale Automatik-Getriebe-Fahrzeuge führen.
Wer "beidseitig" Bewegungseingeschränkt ist, darf ganz normal mit je einem Fuss, der Pedalerie zugeordnet, Gas und Bremse bedienen.
Können nur noch exclusiv Automatik-Getriebe-Fahrzeuge aufgrund einer dauerhaft vorliegenden erheblichen Behinderung geführt werden, muss die Fahrerlaubniss entsprechend umgeschrieben werden.
Änderungen an Fahrzeugen aufgrund von Behinderungen (z.B. Lenkhilfeknopf) müssen eingetragen werden (StVZO).
Es ist Pflicht des Behinderten, selbst für entsprechende Eintragungen und Genehmigungen sorge zu tragen.
Schwerbehinderten- Pflichten und -Rechte..
In dem oberen Posting ging es um eine temporäre "Einschränkung", welche mit entsprechender Schulung/Übung die eigentliche Verkehrstüchtigkeit und Fahrzeugführung bei Automatik-Getriebe-Fahrzeugen in keiner Weise einschränkt.
Bei derartig wichtigen Dingen sollten Mutmassungen und Glauben dem Wissen weichen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Zitat von Dir:
"Man kann natürlich Bremse und Gas mit dem linken Fuß bedienen, aber dafür muß das Fahrzeug entsprechend umgebaut sein! Da Du nur übergangsweise auf das rechte Bein verzichten wirst, ist es meines Wissens nicht erlaubt, aber auch nicht wirklich verboten!"
Das ist schlichtweg Falsch.
Das Fahrzeug muss nicht Umgebaut werden!
Eine entsprechende "Eignung" muss nur vorliegen, das diese Art der Pedalbedienung ohne Einschränkung möglich ist.
Ansonsten muss das Fahrzeug entsprechend der persönlichen Einschränkung angepasst werden und dieses wird in den Kraftfahrzeugpapieren dokumentiert (StVZO).
Sind die Einschränkungen erheblich und daher nur speziell angepasste Kraftfahrzeuge zu Führung geeignet, wird dieses auch im Führerschein eingetragen.
Kann aber nur jemand wissen, der sich mit derartigem beschäftigen darf.
Alle rechtsseitig Oberschenkelamputierte mit Fahrerlaubnis können und dürfen ganz normale Automatik-Getriebe-Fahrzeuge führen.
Wer "beidseitig" Bewegungseingeschränkt ist, darf ganz normal mit je einem Fuss, der Pedalerie zugeordnet, Gas und Bremse bedienen.
Können nur noch exclusiv Automatik-Getriebe-Fahrzeuge aufgrund einer dauerhaft vorliegenden erheblichen Behinderung geführt werden, muss die Fahrerlaubniss entsprechend umgeschrieben werden.
Änderungen an Fahrzeugen aufgrund von Behinderungen (z.B. Lenkhilfeknopf) müssen eingetragen werden (StVZO).
Es ist Pflicht des Behinderten, selbst für entsprechende Eintragungen und Genehmigungen sorge zu tragen.
Schwerbehinderten- Pflichten und -Rechte..
In dem oberen Posting ging es um eine temporäre "Einschränkung", welche mit entsprechender Schulung/Übung die eigentliche Verkehrstüchtigkeit und Fahrzeugführung bei Automatik-Getriebe-Fahrzeugen in keiner Weise einschränkt.
Bei derartig wichtigen Dingen sollten Mutmassungen und Glauben dem Wissen weichen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI