31.05.2010, 20:21
Jegliche Änderungen am Fahrzeug müssen eingetragen werden, wenn für diese Änderungen nicht schon Freigaben oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorliegen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI, der auch noch nach "Schlupflöchern" sucht
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI, der auch noch nach "Schlupflöchern" sucht