02.07.2010, 16:28
Absolut richtig Gregor.
JRs Ansatz war aber der, ob denn der 1. Schritt überhaupt genutzt wurde.
Ich kenne keinen Händler, mit denen ich Geschäfte gemacht habe, der sich
nicht um die Sache gekümmert hätte, ohne daß ich eine Akte hätte anlegen
müssen.
Wenn die angewunken hätten, dann natürlich 2. Stufe zünden, so, wie Du sagst.
Die Ansprüche wegen der Körperverletzung muss der Beifahrer bei der
KFZ - Haftpflicht und dem Halter geltend machen, das ist normal.
Beim Eindruck der Seltsamkeit bin ich auch bei JR.
Gruß Edgar
JRs Ansatz war aber der, ob denn der 1. Schritt überhaupt genutzt wurde.
Ich kenne keinen Händler, mit denen ich Geschäfte gemacht habe, der sich
nicht um die Sache gekümmert hätte, ohne daß ich eine Akte hätte anlegen
müssen.
Wenn die angewunken hätten, dann natürlich 2. Stufe zünden, so, wie Du sagst.
Die Ansprüche wegen der Körperverletzung muss der Beifahrer bei der
KFZ - Haftpflicht und dem Halter geltend machen, das ist normal.
Beim Eindruck der Seltsamkeit bin ich auch bei JR.
Gruß Edgar