08.07.2010, 23:48
Hallo Alex,
da hast Du etwas verwechselt.......
1. Wir haben von der Scheinwerfer-Reinigungsanlage gesprochen und nicht von der Leuchtweitenregulierung!
2. Für eine fehlende Leuchtweitenregulierung gibt es eine Ausnahmegenehmigung, und zwar dann wenn man nachweisen kann, dass bei maximal zulässiger Beladung des Autos die Scheinwerfer vorne nicht so hoch gehen, dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Bei dem härteren Fahrwerk von Sportwagen ist das fast immer der Fall.
Da es schon viele Ausnahmegenehmigungen für C6en gibt sollte das kein Problem mehr darstellen.
Bei mir steht folgendes im KfZ-Brief:
Etwa-Wirkung f. Scheinw.d.LT1 nachgew.:Kennz.H9/D1S*Abw.v.d.Vorschriften d.StVZO:§41 (18):Bremsanl.gem.VdTÜV-M kbl.753;§50 (8): ohne Leuchtweitenregel.;§53a Kontrolle f.WBA grün;Ausnahmegenehm.erforderl*Fz.entspricht den im Merkblatt vorgegebenen Anforderungen und Hinweisen
Bei dem Beamtendeutsch ist mir allerdings nicht klar ob das nun gut oder schlecht ist. Andererseits....wo kein Kläger da kein Richter! Und ich fahre nun schon seit drei Jahren durch die Lande!
Gruß
Otmar
da hast Du etwas verwechselt.......
1. Wir haben von der Scheinwerfer-Reinigungsanlage gesprochen und nicht von der Leuchtweitenregulierung!
2. Für eine fehlende Leuchtweitenregulierung gibt es eine Ausnahmegenehmigung, und zwar dann wenn man nachweisen kann, dass bei maximal zulässiger Beladung des Autos die Scheinwerfer vorne nicht so hoch gehen, dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Bei dem härteren Fahrwerk von Sportwagen ist das fast immer der Fall.
Da es schon viele Ausnahmegenehmigungen für C6en gibt sollte das kein Problem mehr darstellen.
Bei mir steht folgendes im KfZ-Brief:
Etwa-Wirkung f. Scheinw.d.LT1 nachgew.:Kennz.H9/D1S*Abw.v.d.Vorschriften d.StVZO:§41 (18):Bremsanl.gem.VdTÜV-M kbl.753;§50 (8): ohne Leuchtweitenregel.;§53a Kontrolle f.WBA grün;Ausnahmegenehm.erforderl*Fz.entspricht den im Merkblatt vorgegebenen Anforderungen und Hinweisen
Bei dem Beamtendeutsch ist mir allerdings nicht klar ob das nun gut oder schlecht ist. Andererseits....wo kein Kläger da kein Richter! Und ich fahre nun schon seit drei Jahren durch die Lande!
Gruß
Otmar
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