12.07.2010, 15:40
Zitat:Original von di_neu
Hallo die Herren,
ich habe auch eine US C 6 und meines Erachtens muss der Wagen nur 1 x so zugelassen sein und dann hat er eine Art Bestandsschutz und man muss das nicht mehr nachrüsten, da US Import und Prüfung bei Erstzulassung und dann nicht mehr bzw. sie ist dann so, wie sie ist (wie erstzugelassen).
Es soll wohl eine Ermessenssache der Länder sein.
Gruss
Didi
falsch, du ja sonst auch keine Nebelschlussleuchten, Stoßstangen bei zu kleinem Kennzeichenhalter, Rückfahrscheinwerfer, rote Blinker etc. umrüsten müsstest...
falsch, die StVzO ist Bundessache nicht Ländersache.
@booster
ist mir schon auch klar, nur sollten man eben wissen, was erlaubt ist und was nicht, damit es zu keinerlei Überraschungen kommt... Was man dann selbst macht ist mir auch egal... Ich hab z.B. auch ne US-Stoßstange dran...