11.08.2010, 15:42
Zitat:Original von corvette_fever
Zitat:Original von 19Corvette92
Eigentlich ja auch nicht zulässig, da ein Tacho voreilen MUSS.
Das ist schlichtweg falsch.
Bei Motorrädern.. PKW wahrscheinlich sehr ähnlich:
Zitat:Der Gesetzgeber schreibt eine Voreilung vor, damit sichergestellt wird, daß nie zuwenig angezeigt wird. Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§ 57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Tachos dürfen voreilen, jedoch nicht nachgehen. Die Tachogenauigkeit verändert sich mit dem Reifenumfang. Ein alter, abgefahrener Reifen hat weniger Abrollumfang. Bei gleicher Geschwindigkeit muß sich ein alter Reifen öfter drehen als ein neuer. Die Folge : Der Tacho zeigt mehr an. Der Reifen liefert durch seine Umdrehung das Ausgangssignal. Produktionstechnisch ist im Reifenbau beim "Abrollumfang" ein Toleranzbereich von + 1,5 % bis - 2,5 % vom sog. Nennmaß zulässig. In derselben Größenordnung liegt dann auch die Geschwindigkeitsabweichung am Tacho. Der Abrollumfang verändert sich zwangsläufig auch über den Reifenverschleiß: Eine um 3 mm reduzierte Profiltiefe kann zu 1 % Abweichung führen, auch der Reifenluftdruck sowie der "Schlupf" zwischen Reifen und Fahrbahn können sich messbar auswirken.
Gruß, Mathias