11.08.2010, 16:04
Das von Dir zitierte hast Du auch gelesen?
Ein Tacho darf nicht zu wenig anzeigen. Er darf jedoch genau gehen. Wenn Du Langeweile hast, nimm Dir folgende Vorschriften zur Brust:
§ 57 Abs. 2 StVZO
Dieser verweist auf:
Anhang der Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmessgerät in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 196 S. 1), geändert durch die Richtlinie 97/39/EG der Kommission vom 24. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 177 S. 15), der Richtlinie 2000/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über den Geschwindigkeitsmesser von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 106 S. 1).
Viel Spaß beim nachlesen. Ein 100% anzeigendes Geschwindigkeitsmessgerät ist völlig rechtmäßig.
Ein Tacho darf nicht zu wenig anzeigen. Er darf jedoch genau gehen. Wenn Du Langeweile hast, nimm Dir folgende Vorschriften zur Brust:
§ 57 Abs. 2 StVZO
Dieser verweist auf:
Anhang der Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmessgerät in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 196 S. 1), geändert durch die Richtlinie 97/39/EG der Kommission vom 24. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 177 S. 15), der Richtlinie 2000/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über den Geschwindigkeitsmesser von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 106 S. 1).
Viel Spaß beim nachlesen. Ein 100% anzeigendes Geschwindigkeitsmessgerät ist völlig rechtmäßig.
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