23.09.2003, 11:44
Wahrscheinlich sind hier die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Meine 84er Schulbusse müßte ich zur §21 Abnahme auf gelbe Blinker umrüsten.
Wahrscheinlich wird es in Deutschland nie ein einheitliches Handling geben und damit auch keine Rechtssicherheit. Meine 63er müßte ich, wenn ich sie in Berlin anmelden wollte, auf ein gepanzertes Zündschloß und -spule umrüsten wegen fehlendem Lenkradschloß, hier in Köln hat das niemanden interessiert.
Grüß
Zitat:Beim import wird dieser Wagen dann als Umzugsgut vom TÜV anerkanntHier in Köln nicht mehr möglich, es muß umgerüstet werden. Aber es gibt Ausnahmen (siehe unten)
Zitat:Ausnahmegenehmigung durch den a.a.S. zu erreichenIn NRW und in Berlin gibt es diese Ausnahmegenehmigungen nicht von amtlich anerkannten Sachverständigen, sondern vom Regierungspräsidenten bzw. vom Senat.
Zitat:Evtl gibt es bei Oldtimers auch eine AusnahmegenehmigungHier in NRW nur bis Baujahr 1971. Alle anderen Wagen müssen umgerüstet werden. In Köln fährt ein Dodge Charger mit umgedrehten Käferblinkern an den Kotflügeln rum. Das sieht wirklich schlimm aus. Merkwürdigerweise gibt es aber wohl immer Mittel und Wege, dieses zu umgehen. C4 und C5 mit roten Blinkern gibt es hier auch. Vielleicht rüsten die Besitzer zum TÜV immer wieder zurück. Möchte nicht wissen, was passiert, wenn die mal an einen versierten Polizisten kommen.
Meine 84er Schulbusse müßte ich zur §21 Abnahme auf gelbe Blinker umrüsten.
Wahrscheinlich wird es in Deutschland nie ein einheitliches Handling geben und damit auch keine Rechtssicherheit. Meine 63er müßte ich, wenn ich sie in Berlin anmelden wollte, auf ein gepanzertes Zündschloß und -spule umrüsten wegen fehlendem Lenkradschloß, hier in Köln hat das niemanden interessiert.
Grüß