06.10.2010, 12:59
Ich sehe das anders: Der TÜV müsste mir beweisen da das verbaute Lenkrad nicht der damaligen Option entspricht,s ei es von GM oder das es von einem Händler optioniert wurde.
Denn schliesslich muss ich ja auch nicht bei jedem anderen Teil nachweisen das es original ist, da wird es einfach angenommen (Felgenfrage)
Denn schliesslich muss ich ja auch nicht bei jedem anderen Teil nachweisen das es original ist, da wird es einfach angenommen (Felgenfrage)