23.10.2010, 23:33
Hallo JR und Thomas
Jetzt verstehe ich überhaupt nichts mehr bzw. habe es nie verstanden. Hat da vielleicht der Vollmond seine Hand im Spiel?
Besitze ich nun ein US- oder EU-Modell? Ich habe die Aussagen von Thomas dahingehend interpretiert, dass es sich bei meiner C6 um ein US-Modell handelt. Des Weiteren habe ich kombiniert, dass dieses US-Modell auf dem (von mir angenommenen und vom Hörensagen) Billigmarkt in Belgien (CT1), anstatt damals über Kroymans in Holland, an den Mann gebracht worden ist. Bedeutet Export (EXP) und Europamarkt (MAE) somit = EU-Modell?
Kann mir bitte jemand erklären, was man konkret unter einem Typenschein "X" in der Schweiz versteht. Was genau steht diesbezüglich im Fahrzeugausweis? Eine Typenscheinnummer versehen mit einem "X" oder nur ein "X" oder etwas anderes? Das ist mir bis heute ein Rätsel geblieben, welches nach einer Lösung sucht und welches mir bis heute niemand eindeutig erläutern konnte. Wie bereits erwähnt ist in meinem CH-Fahrzeugausweis die Typenscheingenehmigung (= Typenscheinnummer?) 1CA6 97 eingetragen worden.
Eine plausible Erklärung für die fehlenden Tasten der FOB erscheint mir einmal mehr die Insellösung Schweiz zu sein. So wäre es für mich denkbar, dass nebst US- und EU-Modell auch noch CH-Modell-Varianten existieren (vgl. z.B. das bei uns nicht benötigte COC-Dokument). Als Beispiel sei erwähnt, dass ich nebst der Grundausstattung (ohne Luxus-Paket) mit Automatikgetriebe und Schaltwippen Folgendes bei einem offiziellen CH-Händler ordern wollte:
- Klappenauspuffanlage
- Competition grey-Felgen
- zweifarbige Sitzbezüge
Eine Klappenauspuffanlage wurde von allen kontaktierten offiziellen Verkäufern als in der Schweiz nicht zugelassen verneint, da nicht zur Grundaustattung gehörend. Die Kombination von den oben erwähnten Felgen und Sitzbezügen wurde nur in Kombination mit dem Luxus-Paket akzeptiert. Ohne Letzteres hatte ich je nach Händler die Wahl zwischen je einer der beiden verbliebenen Varianten. Nicht nachvollziebar? Ja, für mich sowieso nicht. Andere Länder, andere (Un)Sitten.
@Theo Erwin: Ich gehe mit dir einig, der riesige CH-Kleber am Heck wirkt ausserordentlich störend. Diesen hatte ich erst angebracht, nachdem ich eines Tages am Zoll auf diese Pflicht aufmerksam gemacht worden bin. Daher bin ich dir dankbar für Tipps, wie man dieses Ding ohne Umtriebe anbringen und wieder entfernen kann. Ich bekunde schon genug Mühe damit, jedes Jahr mind. zwei Autbahnvignetten entfernen zu müssen.
Jetzt verstehe ich überhaupt nichts mehr bzw. habe es nie verstanden. Hat da vielleicht der Vollmond seine Hand im Spiel?
Besitze ich nun ein US- oder EU-Modell? Ich habe die Aussagen von Thomas dahingehend interpretiert, dass es sich bei meiner C6 um ein US-Modell handelt. Des Weiteren habe ich kombiniert, dass dieses US-Modell auf dem (von mir angenommenen und vom Hörensagen) Billigmarkt in Belgien (CT1), anstatt damals über Kroymans in Holland, an den Mann gebracht worden ist. Bedeutet Export (EXP) und Europamarkt (MAE) somit = EU-Modell?
Kann mir bitte jemand erklären, was man konkret unter einem Typenschein "X" in der Schweiz versteht. Was genau steht diesbezüglich im Fahrzeugausweis? Eine Typenscheinnummer versehen mit einem "X" oder nur ein "X" oder etwas anderes? Das ist mir bis heute ein Rätsel geblieben, welches nach einer Lösung sucht und welches mir bis heute niemand eindeutig erläutern konnte. Wie bereits erwähnt ist in meinem CH-Fahrzeugausweis die Typenscheingenehmigung (= Typenscheinnummer?) 1CA6 97 eingetragen worden.
Eine plausible Erklärung für die fehlenden Tasten der FOB erscheint mir einmal mehr die Insellösung Schweiz zu sein. So wäre es für mich denkbar, dass nebst US- und EU-Modell auch noch CH-Modell-Varianten existieren (vgl. z.B. das bei uns nicht benötigte COC-Dokument). Als Beispiel sei erwähnt, dass ich nebst der Grundausstattung (ohne Luxus-Paket) mit Automatikgetriebe und Schaltwippen Folgendes bei einem offiziellen CH-Händler ordern wollte:
- Klappenauspuffanlage
- Competition grey-Felgen
- zweifarbige Sitzbezüge
Eine Klappenauspuffanlage wurde von allen kontaktierten offiziellen Verkäufern als in der Schweiz nicht zugelassen verneint, da nicht zur Grundaustattung gehörend. Die Kombination von den oben erwähnten Felgen und Sitzbezügen wurde nur in Kombination mit dem Luxus-Paket akzeptiert. Ohne Letzteres hatte ich je nach Händler die Wahl zwischen je einer der beiden verbliebenen Varianten. Nicht nachvollziebar? Ja, für mich sowieso nicht. Andere Länder, andere (Un)Sitten.
@Theo Erwin: Ich gehe mit dir einig, der riesige CH-Kleber am Heck wirkt ausserordentlich störend. Diesen hatte ich erst angebracht, nachdem ich eines Tages am Zoll auf diese Pflicht aufmerksam gemacht worden bin. Daher bin ich dir dankbar für Tipps, wie man dieses Ding ohne Umtriebe anbringen und wieder entfernen kann. Ich bekunde schon genug Mühe damit, jedes Jahr mind. zwei Autbahnvignetten entfernen zu müssen.
Freundliche Grüsse
Reto
Reto