17.11.2010, 17:26
Zitat:Original von Jochen
Laut Aussage meiner TÜV Prüfer und meiner Zulassungsstelle muss hinten kein kurzes Kennzeichen eingetragen werden. Dies ist nur vorne notwendig. Steht auch sicher irgendwo in der StVZO... hab aber keine Lust zu suchen
Grüße,
Jochen
Was notwendig ist und was man bekommt, sind ja oft zwei verschiedene paar Schuhe in Deutschland...
Ich hab auch vorne das 32er, das Bild direkt über meinem Post (KH C5) zeigt ja vorne ein 32er und hinten ein "längeres" (36 oder 40?), und bei meinem Firebird damals war das 32er nur hinten eingetragen, da hatte ich hinten das kurze und vorne ein 46er, sah bei DH A6 ziemlich blöd aus! Hab es dann mit Blechwinkeln weit unter der Frontschürze versteckt...
Gruss, Bernd
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