11.01.2011, 11:56
...zum "Innenausstattung ausräumen zwecks Gewichtserleichterung"
naja, so wie ich das in den Richtlinien lese ist das eben genau so eine "Art Umbau" (evtl. zum Wettbewerbsfahrzeug, oder früher ebenfalls gerne genommen - zum Erlangen einer LKW-Zulassung...) für den die "20 Jahre - alt - Regelung" greift.
...und dies muß dann eben dokumentiert sein (z.B. idealerweise Briefeintrag), sonst Nachweispflicht beim Halter.
Zu dem irgentwo geschriebenen "was nicht da ist - kann nicht bewertet werden" Argument;
hätte ich das früher gewusst und bei manchem Schulaufsatz anwenden sollen...
two-lane
naja, so wie ich das in den Richtlinien lese ist das eben genau so eine "Art Umbau" (evtl. zum Wettbewerbsfahrzeug, oder früher ebenfalls gerne genommen - zum Erlangen einer LKW-Zulassung...) für den die "20 Jahre - alt - Regelung" greift.
...und dies muß dann eben dokumentiert sein (z.B. idealerweise Briefeintrag), sonst Nachweispflicht beim Halter.
Zu dem irgentwo geschriebenen "was nicht da ist - kann nicht bewertet werden" Argument;
hätte ich das früher gewusst und bei manchem Schulaufsatz anwenden sollen...
two-lane