18.01.2011, 22:30
Ich bin in meinem vorherigen (Corvettlosem) Leben auch
mal mit einem Fahrzeug (Deutsches Fabrikat) durch-
gefallen.
Der Grund, es waren Sportluftfilter und -Auspuff verbaut!
Gut das ist jetzt nichts ungewöhnliches, aber jetzt
kommt's:
Sowohl Luftfilter als auch Auspuff hatten eine ABE! Der
Prüfer hatte aber nichts besseres zu tun als diese ABE's
von vorne bis hinten durchzustudieren. Irgendwo hat Er
dann den Ausspruch: „in Verbindung mit der originalen
Anlage ...“ gelesen und die Plakette verweigert!
Den Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers hat Ihn nicht
interessiert! (Soviel zum Thema Sicherheit!)
Wenn Sicherheitsmängel vorliegen und das bemängelt
wird, habe ich damit überhaupt keine Probleme! Aber
wenn hier “Nichtigkeiten“ (die im eigentlichen Sinne
absolut nichts an der Sicherheit des Fahrzeuges ver-
ändern) hochgespielt werden, dann ist das einfach nur
Machtausübung!
Und noch zwei Beispiele:
Einer hat mal gemeint das ich meinen Kofferraum-
ausbau ( ja ich war jung und brauchte den Sound!)
eintragen lassen soll, da Dieser fest mit dem Fahrzeug
verbunden ist und somit als Umbau/Aufbau/Anbau? (was
weiß ich denn) zu bewerten ist!
Ein Anderer wiederum meinte ich müsse (obwohl Diese
auch ABE hatten) meine Scheinwerferblenden eintragen
lassen!
(muss ich da eigentlich auch Aufkleber eintragen lassen )
mal mit einem Fahrzeug (Deutsches Fabrikat) durch-
gefallen.
Der Grund, es waren Sportluftfilter und -Auspuff verbaut!
Gut das ist jetzt nichts ungewöhnliches, aber jetzt
kommt's:
Sowohl Luftfilter als auch Auspuff hatten eine ABE! Der
Prüfer hatte aber nichts besseres zu tun als diese ABE's
von vorne bis hinten durchzustudieren. Irgendwo hat Er
dann den Ausspruch: „in Verbindung mit der originalen
Anlage ...“ gelesen und die Plakette verweigert!
Den Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers hat Ihn nicht
interessiert! (Soviel zum Thema Sicherheit!)
Wenn Sicherheitsmängel vorliegen und das bemängelt
wird, habe ich damit überhaupt keine Probleme! Aber
wenn hier “Nichtigkeiten“ (die im eigentlichen Sinne
absolut nichts an der Sicherheit des Fahrzeuges ver-
ändern) hochgespielt werden, dann ist das einfach nur
Machtausübung!
Und noch zwei Beispiele:
Einer hat mal gemeint das ich meinen Kofferraum-
ausbau ( ja ich war jung und brauchte den Sound!)
eintragen lassen soll, da Dieser fest mit dem Fahrzeug
verbunden ist und somit als Umbau/Aufbau/Anbau? (was
weiß ich denn) zu bewerten ist!
Ein Anderer wiederum meinte ich müsse (obwohl Diese
auch ABE hatten) meine Scheinwerferblenden eintragen
lassen!
(muss ich da eigentlich auch Aufkleber eintragen lassen )