26.10.2003, 18:04
Denny,
bei Haftpflichtschäden kannst Du Dir Deinen Gutachter selbst aussuchen, da hat die gegnerische Versicherung überhaupt nichts anzumelden, geschweige denn einen eigenen Gutachter zu schicken.
Wenn Dein Gutachter ein vereidigter ist, ist die Sache im grünen Bereich.
Die Versicherung darf ausschließlich bei Kaskoschäden auf einen eigenen Gutachter bestehen.
Grüße
bei Haftpflichtschäden kannst Du Dir Deinen Gutachter selbst aussuchen, da hat die gegnerische Versicherung überhaupt nichts anzumelden, geschweige denn einen eigenen Gutachter zu schicken.
Wenn Dein Gutachter ein vereidigter ist, ist die Sache im grünen Bereich.
Die Versicherung darf ausschließlich bei Kaskoschäden auf einen eigenen Gutachter bestehen.
Grüße