02.02.2011, 02:04
Hi,
Wie jetzt, verboten ist beides und bei der Strafe, wenns heraus kommt, wird wohl kein Unterschied gemacht.
Die vom Threadstarter verlinkten Scheinwerfer im 1. Post haben aber ein E Prüfzeichen, und die darf er auch verwenden, wenn sie denn passen. Das Standlicht ist ja an anderer Stelle vorhanden, wenn ich das richtig verstanden habe.
Zitat:Wenn du dir (nicht zugelassene) 90/100 Watt Lampen rein baust,
das ist immer noch besser als Klarglas ohne E-Zeichen.
Wie jetzt, verboten ist beides und bei der Strafe, wenns heraus kommt, wird wohl kein Unterschied gemacht.
Die vom Threadstarter verlinkten Scheinwerfer im 1. Post haben aber ein E Prüfzeichen, und die darf er auch verwenden, wenn sie denn passen. Das Standlicht ist ja an anderer Stelle vorhanden, wenn ich das richtig verstanden habe.
C4 Grüße
Michael
Michael