02.11.2003, 18:50
Die Frage stellt sich hier doch, ob es sich bei der Eintragungspflicht um das Gehäuse oder um die Filterpatrone handelt.
Mit dem K&N wird nicht der Ansaugtrakt verändert, bzw. seine Komponenten, sondern es wird ein Verschleißteil ausgetauscht.
Ich sehe da ehrlich gesagt auch keine Notwendigkeit für......
Mit dem K&N wird nicht der Ansaugtrakt verändert, bzw. seine Komponenten, sondern es wird ein Verschleißteil ausgetauscht.
Ich sehe da ehrlich gesagt auch keine Notwendigkeit für......
Gruss,
Frank
Frank