28.04.2011, 01:59
Genauer: Für H-Kennzeichen ist es unschädlich, wenn der Umbau innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung vorgenommen wurde.
Die etwas großzügigere Regelung ist die, die demnächst auch offiziell werden soll und meist heute schon so gehandhabt wird:
Es genügt, wenn der Umbau innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung hätte vorgenommen werden können, i.e. zu der Zeit schon am Markt verfügbar war.
Gruß
JR
Die etwas großzügigere Regelung ist die, die demnächst auch offiziell werden soll und meist heute schon so gehandhabt wird:
Es genügt, wenn der Umbau innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung hätte vorgenommen werden können, i.e. zu der Zeit schon am Markt verfügbar war.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!