05.05.2011, 14:40
Hermann...............................ich bitte umgehend um Geburtsnachweis sowie etwaigen noch ausstehenden Sprachtest - vielleicht gleich am Samstag in Bartholomä
Auszug aus der Verfassung des Freistaates:
Artikel 6 Staatsangehörigkeit
(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
1. durch Geburt (die echten Bayern)
2. durch Legitimation (eher selten)
3. durch Eheschließung (der einzige Weg für die, die nicht das Privileg von Artikel 6 (1) 1 haben)
4. durch Einbürgerung (wird nicht mehr angewandt)
(2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden.
Hermann - kommst Du Samstag auch zum Königssee???
Auszug aus der Verfassung des Freistaates:
Artikel 6 Staatsangehörigkeit
(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
1. durch Geburt (die echten Bayern)
2. durch Legitimation (eher selten)
3. durch Eheschließung (der einzige Weg für die, die nicht das Privileg von Artikel 6 (1) 1 haben)
4. durch Einbürgerung (wird nicht mehr angewandt)
(2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden.
Hermann - kommst Du Samstag auch zum Königssee???