12.05.2011, 18:57
Nach § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden. Kinder, die jünger als 12 Jahre alt, aber größer als 150 cm sind, dürfen demnach ohne Kindersitz transportiert werden, ebenso Kinder, die älter als 12, aber kleiner als 150 cm sind. Im letzten Fall empfiehlt die Polizei jedoch dennoch die Verwendung eines Kindersitzes, um die passgerechte Führung des Sicherheitsgurtes zu gewährleisten.
Also ich habe mal ein wenig gegoogelt und dazu nichts gefunden bzw ob es ein Verbot gibt. Ich denke auchmal das es eventuell nur eine Empfehlung von den gefragten stellen war. Selbst im Corvette handbuch gibt es doch ein Beispiel wie man ein Kindersitz montiert. Aber ich kann dir leider nicht sagen Wo, da musst Du selber gucken. Aber ich hoffe ich konnte Dir bischen weiterhelfen.
Habe dochmal ebend nachgeguckt Schau mal Hier auf Seite 33 in der PDF.
Gruss Nico.
Also ich habe mal ein wenig gegoogelt und dazu nichts gefunden bzw ob es ein Verbot gibt. Ich denke auchmal das es eventuell nur eine Empfehlung von den gefragten stellen war. Selbst im Corvette handbuch gibt es doch ein Beispiel wie man ein Kindersitz montiert. Aber ich kann dir leider nicht sagen Wo, da musst Du selber gucken. Aber ich hoffe ich konnte Dir bischen weiterhelfen.
Habe dochmal ebend nachgeguckt Schau mal Hier auf Seite 33 in der PDF.
Gruss Nico.