12.05.2011, 20:30
Zitat:Original von Maseratimerlin
Die Kindesmutter verwechselst das mit dem Verbot, das Kind auf dem Beifahrersitz mitzunehmen, wenn es noch in einer Babyschale entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden muss und das Fahrzeug mit Beifahrerairbag ausgerüstet ist. In diesem Falle müsste der Airbag erst von einer Fachwerkstatt deaktiviert werden (mit Nachweis).
Mit Nachweis? Heisst das man muss den Airbag mit dem Zündschlüssel deaktivieren und dann zu einer Fachwerkstatt fahren um sich den Segen zu holen?