28.11.2003, 12:35
Zitat:Was ist aber wenn ich das Fahrzeug nicht anmelde, also nicht zur Versicherung gehe ect., sondern die Vette einfach in meine Garage fahre und stehen lasse ?
Habe jetzt ein ähnliches Problem gehabt, das folgendermaßen gelöst wurde:
Problem: Wechsel der Versicherung zum 01.01.04; die Vette ist bis 31.12.03 bei der alten Gesellschaft versichert, und zwar, das sie ja abgemeldet ist, wie bereits oben ausführlich dargestellt, mit einer prämienfreien Einstellraumversicherung in der Teilkasko. Die Vette soll also ab 01.01.04 bei einer anderen Gesellschaft versichert werden, obwohl sie nicht zugelassen ist. Sowas sollte man besser nicht über die Versicherungs-Hotline abwickeln, das schnallen die dort nicht - besser ist es, zu seinem betreuenden Vertreter bzw. Vermittler zu gehen und das in einem persönlichen Gespräch zu klären. Bei einer Billig-Direkt-Versicherung, die keine AD-Mitarbeiter hat, sollte man versuchen, an der Hotline vorbei irgend jemand kompetenten persönlich ans Rohr zu bekommen - falls die Billig-Versicherung überhaupt eine solche Regelung macht.
So sieht meine Regelung aus: die Vette ist ab 01.01.04 abgemeldet teilkaskoversichert - und zwar für die möglichen Risiken Diebstahl, Feuer, Wasser. Wildschaden entfällt. Die Prämie beträgt die Hälfte der normalerweise fälligen Teilkaskoprämie; ich finde das einen fairen Kompromiss.
Diese Vorgehensweise gilt jetzt nur für diesen Jahreswechsel, da die Vette bei der neuen Versicherung ja noch nicht zugelassen war und noch keine Prämie bezahlt wurde. Zum nächsten Jahreswechsel 04/05 läuft es dann wie bei der alten Versicherung: der Wagen wird abgemeldet, die bezahlte Prämie bleibt stehen und die prämienfreie Einstellraumversicherung läuft (s. Versicherungsbedingungen, wie Schommi richtig bemekt hat).
Noch mal zur Klarstellung: das Verfahren der prämienfreien Einstellraumversicherung ist Bestandteil der Versicherungsvertragsbedingungen und muß daher von jeder Versicherung so angewendet werden, also auch von den Billigheimern - ob sie nun zähneknirschend wollen oder nicht. Die Sondervereinbarung mit der halben Prämie wie oben geschildert wird von den Billig-Direkt-Versicherungen wohl abgelehnt werden, es sei denn, man ist dort bereits mit anderen Fahrzeugen oder Sachversicherungen Kunde.
Mit beruhigt schlafenden und versicherten Grüßen
Midnight-Cruiser
Gruß, Midnight-Cruiser