09.06.2011, 22:29
Wenn das Auto einen Unfallschaden hatte, Frank und das - wie hier - in der Anzeige nicht angegeben wird,
würde ich nicht einen Tropfen Sprit verschwenden, um dort hinzufahren. Punkt!
Es gibt auch keine saubere Z zu dem Preis. Wenn ich nicht mehr Kohle habe oder ausgeben will, muss ich mir
was anderes kaufen.
@Chris
Natürlich. Bei PKW ist die Grenze für nicht mitteilungspflichtige Bagatellschäden sehr eng zu ziehen. Als Bagatellschäden hat der BGH nur ganz geringfügige äußere Lackschäden anerkannt. Andere Blechschäden dagegen, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war müssen dem Käufer ungefragt mitgeteilt werden (BGH Urt. v. 10. 10. 2007 – VIII ZR 330/06 ).
Gruß
Edgar
würde ich nicht einen Tropfen Sprit verschwenden, um dort hinzufahren. Punkt!
Es gibt auch keine saubere Z zu dem Preis. Wenn ich nicht mehr Kohle habe oder ausgeben will, muss ich mir
was anderes kaufen.
@Chris
Natürlich. Bei PKW ist die Grenze für nicht mitteilungspflichtige Bagatellschäden sehr eng zu ziehen. Als Bagatellschäden hat der BGH nur ganz geringfügige äußere Lackschäden anerkannt. Andere Blechschäden dagegen, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war müssen dem Käufer ungefragt mitgeteilt werden (BGH Urt. v. 10. 10. 2007 – VIII ZR 330/06 ).
Gruß
Edgar