22.06.2011, 12:07
Zitat:Original von Vette58
Schreib das so und der Käufer freut sich über 2 Jahre uneingeschränkte Gewährleistung
Nicht ganz richtig...
Zitat:Will man die Gewährleistung als privater Verkäufer ausschließen, dann ist es äußerst wichtig, eine Formulierung zu wählen, die vor Gericht Stand hält.
Die Formulierung könnte z.B. heißen: " Dies ist ein Privatverkauf von gebrauchter Ware. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jegweder Gewährleistung." Mit dieser Angabe sind Sie auf der sicheren Seite, wenn auch Ihre Beschreibung stimmt.
Langversion HIER
So kenne ich es auch aus verschieden Beispielfällen, die so in der Presse herumgeistern. Seitenweise Distanzierungen sind (momentan) nicht nötig, was nich natürlich mit jedem neuen Urteil ändern kann
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