04.12.2003, 23:19
ich glaube frank hat mit der bescheinigung das T1 gemeint
"Zollversandschein: Sofern nicht bereits im Loeschhafen eine Verzollung vorgenommen wurde, begleitet das T1-Papier die Importware waehrend des Inlandtransportes bis zur endgueltigen Zollabfertigung am Empfangsplatz. Der Empfaenger muss dann innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung des Papiers die Ware bei seinem zustaendigen Zollamt verzollen"
eine kaution ist normalerweise nicht erforderlich
die unbedenklichkeitsbescheinigung besagt eigentlich nur dass du das fahrzeug ordnungsgemäss verzoll hast.
gruss reinhard
"Zollversandschein: Sofern nicht bereits im Loeschhafen eine Verzollung vorgenommen wurde, begleitet das T1-Papier die Importware waehrend des Inlandtransportes bis zur endgueltigen Zollabfertigung am Empfangsplatz. Der Empfaenger muss dann innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung des Papiers die Ware bei seinem zustaendigen Zollamt verzollen"
eine kaution ist normalerweise nicht erforderlich
die unbedenklichkeitsbescheinigung besagt eigentlich nur dass du das fahrzeug ordnungsgemäss verzoll hast.
gruss reinhard