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hi,
um das Risiko abzusichern, werden die Autos dann eben teurer gestaltet.
So weit ich weis, hat keiner in unserer Firma eines der 300 Fahrzeuge
auch übernommen. Auf dem freien Markt sind die dann
von Privat ca. 20% günstiger.
Und wenn ich an die A4 und Turans denke, nö , so wie die belastet
werden, wäre das nicht klug.
( Immer 240 auf Anschlag, nie plegen, kalt volllgas geben mit 40 über
Bordsteine, randvoll Steine aus dem Baumarkt...)
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Macht doch Sinn diese regelung. Warum soll ein Zahnarzt für seinen Wagen keine Garantie geben, der ist doch schließlich vom Fach.
Wieder eines der Beispiele warum wir die EU nicht brauchen.
Frank
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Zitat:Original von man-in-white
Macht doch Sinn diese regelung. Warum soll ein Zahnarzt für seinen Wagen keine Garantie geben, der ist doch schließlich vom Fach.
Wieder eines der Beispiele warum wir die EU nicht brauchen.
Frank
Wobei der Zahnarzt regelmäßig nicht als Unternehmer ein Fahrzeug kauft, sondern als Verbraucher. Die oben eingeführten Regel gelten nur beim Verbrauchsgüterkauf.
'08 Corvette C6 Coupe, Schalter, Z51 - Sonntagswagen
'03 Corvette C5 "RR" Coupe - work in progress
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Sumasumarum um 1-2 T Euro mehr zu bekommen und eventuell so viel Ärger zu haben finde ich lohnt nicht.
Mehrere Kärtchenverteiler anrufen oder in Zahlung geben ist Garantiert Stressfreier und an Händler kann mann s ja...(kann ich leider nicht hinschreiben). Jedenfalls die 2 tausend Euro weniger kann mann bei der Steuer wieder einholen. ..
Wenn ich eine gut gehende Firma hätte würde ich nur an Gewerbe verkaufen.
Gruß
W.
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Auch meine Meinung. Warum soll man sich das alles antun. Inzahlung geben und gut is.
Gruß
Markus
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Zitat:Wobei der Zahnarzt regelmäßig nicht als Unternehmer ein Fahrzeug kauft, sondern als Verbraucher. Die oben eingeführten Regel gelten nur beim Verbrauchsgüterkauf.
Aber wenn der Doc den Wagen als Firmenwagen einsetzt muss er auch die Garantie / Gewährleistung übernehmen. So habe ich das jedenfalls verstanden.
Frank
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Völlig richtig.
Fraglich nur, ob zum Betrieb einer Zahnarztpraxis, sei es in freiberuflichen Tätigkeit oder in gewerblicher Tätigkeit, ein Kraftfahrzeug nötig ist. Wird dies bejaht und damit der Weg zur steuerlich begünstigend Abschreibungsmöglichkeit freigemacht, so ist es nur billig, wenn er andererseits nicht nur steuerrechtlich sondern auch zivilrechtlich als Unternehmer in Bezug auf das Fahrzeug qualifiziert wird.
Wer einerseits Privilegien fordert, sollte andererseits auch die Nachteile tragen können.
Der Ausschluss der Gewährleistung ist, wie angesprochen, auch für Unternehmer möglich. Hierzu müssen beide Vertragsparteien Unternehmer sein.
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Zitat:Wer einerseits Privilegien fordert, sollte andererseits auch die Nachteile tragen können
Was für ein Unsinn!
mit kopfschüttelndem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
oder Verkauf ins nicht EU Land.... dann geht es auch an Privat, in EU geht es auch da die Privaten es meistens aus dem Ausland nicht wissen. Ist aber gefährlich falls die doch was repariert haben wollen. Muß mann das Auto auch noch abholen. Da gibt es schon ein Urteil drüber
Gruß
W.
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@ corvette fever: Da vermutlich die meisten Unternehmer den zustand eines Autos nicht beurteilen können ist das doch sehr weit hergeholt.
Ein KFZ händler weiß, was an einem uto kaputt ist / gehen kann und kann ich auch reparieren, das ist schließlich sein Job.
Ein Zahnarzt kann dir sagen, ob ein Implantat oder eine Brücke was taugt - wenn es dafür einen Gebrauchtmarkt gäbe würde ich akzeptieren, daß er dafür in irgendeiner Art haftet. Aber warum für ein Auto?
Er zahlt den Firmenwagen ja auch in irgendeiner Form ab, warum soll er also für was haften von dem er keine Ahnung hat??
Frank
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