Bei meiner roten RT/10 war das Klebekennzeichen in den Papieren eingetragen. Die Bearbeiterin am Schalter hat sich
vor dem Anbringen der Plaketten trotzdem bei ihrem Chef rückversichert ob die Kennzeichen so rechtmäßig sind.
Das Problem bei Klebekennzeichen: Sind nur einmal verwendbar und lassen sich nur mühsam vom Lack entfernen.
--- nach meinem Kenntnisstand muß ein Kennzeichen einige Voraussetzungen erfüllen:
u.a. müssen die Ziffern und Zahlen "erhaben" sein --- wie gesagt u.a..
Wennm man danach "googelt" findet man ein Urteil, welches besagt, dass eine Frau, die ein Folienkennzeichen auf ihrem Madzda MX5 hatte, dieses auf eigene Kosten entfernen lassen mußte. Auch wenn eine Neulackierung der Haube erforderlich wäre. Ich würde es ruhig kleben. Wenn all die An- und Umbauten, die nicht eingetragen sind, oder die sogar verboten sind, abgebaut würden oder die Polizei dahinter käme, wäre es erheblich ruhiger auf den Strassen. No Risk, no Fun!!
Gruß Dieter
Beim ersten mal parken in der Innenstadt hatte ich gleich einen Mängelbericht
wegen nicht erlaubten Klebekennzeichen.
Beim Polizeirevier hat man mir empfohlen beim Parken das original Schild beim
parken innen hinter die Windschutzscheibe zu legen,dann habe ich nichts zu befürchten.