21.03.2014, 18:02
warum hast Du Dich von der Versicherung breitschlagen lassen? Ich bin der Meinung das auch nach einem Jahr die Versicherung zum Ersatz des Originalteils verpflichtet ist wenn der vorgeschlagene Weg nur zu dem von Dir geschilderten Ergebnis führt. Kontaktiere doch mal einen Anwalt, hier im Forum gibt es ja durchaus einen Fachmann.
Gruß Knut
Gruß Knut