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Das ist keine Lücke. Kombinationskraftfahrzeuge über 2,8 Tonnen Leergewicht werden als LKW nach Gewicht besteuert und als PKW versichert. Steht ganz offiziell in den Gesetzen und Verordnungen. Muß also nicht geheim gehalten werden.
Bei Deinem ML400 geht das aber nur mit Auflastung.
Oder schweifen wir jetzt vom Thema ab?
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hi frank!
habe von geheimhaltung nicht gesprochen. ich wollte nur damit zum ausdruck bringen, dass unsere gesetzgeber diese regelung für offroader ändern wollen (aber schon länger..)
übrigens hat mein ml auch ohne auflastung 2.870 kg
Zitat:Original von Frank Dragun
Oder schweifen wir jetzt vom Thema ab?
kommt drauf an, was für ein gewicht tims fzg hat
gruss
schlummel
R.I.P. Maik Koark
* 11.07.1963
† 02.11.2009