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Hallo zusammen,
ich habe heute eine konkrete und, aus meiner Sicht, eindeutige Antwort von der Behörde erhalten... und damit wohl „Entwarnung“ geben...
„Sehr geehrter Herr Kienzler,
vielen Dank für Ihre Mail.
M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, dürfen bis 30.09.2024 auch bei winterlichen Bedingungen weiter verwendet werden.
Bei nicht winterlichen Bedingungen können die Reifen weiterhin ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
A. Wilhelm
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Ich denke, damit ist die Angelegenheit geklärt!?!
Beste Grüße...
René
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Jo, Reifen die bis 31.12.17 hergestellt wurden darf man weiterhin im Sommer fahren.
Nur als Winterreifen zählen sie ab 2024 nicht mehr.
Schön wer noch so alte Reifen hat
Was macht man wenn man jetzt neue braucht? Herstelldatum 2018.
Ich habe leider vergessen meinen TÜV-ler zu fragen, der hatte ja gesagt
dass Autos die per Einzelabnahme zugelassen wurden gar nicht unter die Regelung fallen,
die Reifen müssen da auch nicht das "E" tragen.
Dann wiederum würde ich mich aber fragen warum dann bzgl. der Höchstgeschwindigkeit
die EU Regelung doch wieder gilt und man die Ausrede über M+S machen muss.
Warum kann man Sommerreifen nicht mit dem Geschwindigkeitslimitaufkleber so fahren wie Winterreifen?
Spricht ja nichts dagegen. Steht nur nicht im Gesetz.
gruss,
zuendler
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Hallo
Das waere wohl zu einfach .
Sind eben wie ofters sinnlose nicht zuende gedachte Gesetze.
Glaube, am einfachsten waere es, wenn in Deutschland die Autobahngeschwindigkeit auf 110 beschraenkt werden wuerde,
dann waere das ganze Geschwindigkeitsindexreifengetue ueberfaellig.
mfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
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You can't beat short stroke displacement .
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Ne, siehe Italien. Die haben die selbe Regelung trotz Geschwindigkeitslimit.
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Die Italiener haben sogar noch eine deutlich schärfere Regelung!
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, dann gelten M+S Reifen weiterhin als Winterreifen für Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Scheint mir auch logisch, denn kein Reifenhersteller will einen bestehenden Reifentyp wegen des Schneeflockensymbols noch einmal durch die Zulassungsprozedur ziehen.
Daher dürfen diese Fahrzeuge wie bisher auch mit M+S Reifen gefahren werden, welche nicht der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs genügen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__72.html
Edgar, siehst du das auch so?
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Reifen für Autos, die vor dem 1. Oktober 1990 zum ersten Mal registriert wurden, müssen jedenfalls nicht gekennzeichnet werden, so daß egal ist, was für ein Symbol sie haben.
Gruß
Edgar
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Folgendes ist mir bisher bekannt:
Reifen für Autos, die vor dem 1. Oktober 1990 zum ersten Mal registriert wurden, fallen nicht unter die EU Verordnung 1222/2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter.
Oldtimer fallen nicht unter die Regelung R30, welche "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" schaffen soll.
Fahrzeuge mit EZ vor 1.1.1998 benötigen keine Bauartgenehmigung für Luftreifen.
Ich darf nur dann Reifen mit Speed Index unterhalb der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs benutzen, wenn diese als Winterreifen gekennzeichnet sind. Für Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt nach wie vor die M+S Beschriftung, alle danach mit dem EU Alpin-Zeichen.
Wenn ich beim TÜV mit einem Reifen ohne Beschriftung antrete, dann stelle ich es mir schwierig vor, die Männer im grauen Kittel davon zu überzeugen, dass das zulässig ist.
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(02.10.2018, 10:45)Maseratimerlin schrieb: Reifen für Autos, die vor dem 1. Oktober 1990 zum ersten Mal registriert wurden, müssen jedenfalls nicht gekennzeichnet werden, so daß egal ist, was für ein Symbol sie haben.
Gruß
Edgar Hallo Edgar,
würde dieses bedeuten das Reifen die schon einmal eingetragen waren verwendet werden dürfen?
Im spziellen Fall F70-15 Nylon Speedway Wide Trade, das ist die originale Bereifung und war im alten Brief eingetragen.
Gruß Andreas
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Hallo,
hier sind zwei Sachen zu beachten.
Die E Bezeichnung bezieht sich auf die europäische Prüfnorm ECE 30. Dies ist wie hier schon gesagt für unsere C3en nicht relevant.
Unabhängig davon müssen die Reifen die Tragfähigkeits- und die Höchstgeschwindigkeits-Kriterien erfüllen. Bei der Höchstgeschwindigkeit gibt es nur die Ausnahme bei Winterreifen. Die amerikanischen Reifen erfüllen in fast allen Fällen nicht die Höchstgeschwindigkeits-Kriterien und sind somit meines Erachtens nicht zulässig.
Viele Grüße
Peter
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