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01.02.2021, 14:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2021, 14:17 von 78er_pace.)
(01.02.2021, 02:25)Ing.M.Frank schrieb: Hallo Jan,
ich gebe dir da vollkommen Recht und verstehe deinen Standpunkt.
Ermessensspielräume gibt es natürlich, allerdings nur wenn die Vorschriften etwas offener, resp. "schwammig" formuliert sind und Spielraum für "Interpretationen" in der Auslegung zulassen. In diesem Fall der Flügelmutter ist dies allerdings nicht der Fall, da eindeutig formuliert wie unten im 2. Link beschrieben.
Wenn Fahrzeuge mit derartigen Räder zur HU vorgeführt werden und trotzdem die Plakette bekommen ist es ähnlich wie jemand mit 150 Sachen auf der Landstraße in eine Polizeikontrolle heizt und die Laserpistole zufällig ausgeschalten war, weil der Herr in Blau amerikanische Sportwagen liebt. Passiert ab und zu, aber macht es nicht legal.
Frank,
und genau da fängt das Problem doch an... wenn das so eindeutig formuliert ist, wieso gibt es da von den Prüforganisationen ( auch innerhalb einer Prüforga ) so unterschiedliche "Ergebnisse" / Standpunkte bei der Zulassung/Prüfung???
Wieso sind (z.B.) Zentralmuttern an Ü50-Fahrzeugen heute ein absolutes No-Go, dagegen sind die Grundlagen für Abgaswerte, Geräusche usw. von diesen Fahrzeugen aber das Fzg.-Baujahr und nicht irgendwelche EU-Vorschriften von 2010 oder sonst wann? Airbags und nen Diagnosestecker brauchen die auch nicht, dürfen aber trotzdem zugelassen werden...
Wenn mir das jemand nachvollziehbar erklären kann...
Bin mal gespannt, wann hier der erste ( oder war es schon mal Thema ) hier schreibt, weil ein Prüfer für die originalen Stahl-/Alu-Felgen auf der C2/C3 eine ABE/ ein Teilegutachten haben möchte. Muss es doch auch geben, geht heute auch nicht anders bei aktuellen Fahrzeugen....
Grüßle
Jens
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(01.02.2021, 10:52)Wesch schrieb: [...]
Gibt es ja so nicht. Die dürfen nur nicht gefährlicherweise aus der Felge rausstehen.
Ich habe keine Probleme mit den fake Flügeldingern, da die in der Felge leben, nicht herausstehen.
[...]
Guten Mittag Günther, klar, siehe Beitrag #45 für die Vorschrift.
Es ist doch ganz einfach und wie mit fast allem am Fahrzeug, solange die Dinger montiert sind und nichts passiert ist alles super und sogar noch besser wenn der Prüfer aus welchen Gründen auch immer trotzdem die Plakette drückt. Bis der Tag kommt an dem die Ablenkung an der Eisdiele durch die interessierten Zuschauer so groß ist, dass aus Versehen durch die Flügelmutter das auf dem Boden stehende, süße Handtäschchen der feinen Dame voller Lippenstifte erfasst und mitgeschleift wird, deren Inhalt dann munter über die Straße rollt und dem nachfolgenden Motorradfahrer, der auch gerne vor der Eisdiele etwas posen will sein Genick durch das wegrutschende Moped kostet.
Dann wird es hässlich, denn die Betriebserlaubnis der hübschen Corvette ist ja erloschen. Der TÜV-Prüfer wird da von nichts mehr wissen, das Fahrzeug war ja bei ihm mit anderen Felgen und garantiert ohne die Flügelmuttern vorgestellt worden. Auf dem Prüfbericht stand ja "vorschriftsmäßig". Aua.
Toi toi toi
Gruß Martin
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01.02.2021, 14:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2021, 15:05 von Hermann.)
(01.02.2021, 14:41)Ing.M.Frank schrieb: Dann wird es hässlich, denn die Betriebserlaubnis der hübschen Corvette ist ja erloschen.
Warum soll bei einem Auto, welches 1966 nachweislich mit serienmässigen Spinner-Radkappen in Verkehr gebracht wurde, jetzt rückwirkend die Betriebserlaubnis erlöschen?
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Klar, und die Heckflosse eines 59er Cadillac muss jetzt auch abgeflext werden da sie spitz ist.....
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(01.02.2021, 14:58)Hermann schrieb: (01.02.2021, 14:41)Ing.M.Frank schrieb: Dann wird es hässlich, denn die Betriebserlaubnis der hübschen Corvette ist ja erloschen.
Warum soll bei einem Auto, welches 1966 nachweislich mit serienmässigen Spinner-Radkappen in Verkehr gebracht wurde, jetzt rückwirkend die Betriebserlaubnis erlöschen?
Achso und wieso muss Jan dann einen §21StVZO machen lassen, wenn er schon eine Betriebserlaubnis hat? Lies mal bitte was im §21StVZO drinsteht, genau den muss er ja machen um eine BE zu erlangen.
- Unabhängig davon erlischt deine BE sobald ( Link):
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug damals eine allgemeine Betriebserlaubnis (national) erhalten hätte und die Flügelmuttern Bestandteil der ABE/BE sind. Aus dem Bauch heraus behaupte ich mal, dass es bei der C2 nie eine ABE nach §20StVZO gab.
In den 90er-Jahren war es noch möglich "deaktivierte" Panzer zuzulassen, solange diese bis heute nicht abgemeldet wurden sind diese noch ganz legal fahrbar. Heute geht das eben nicht mehr, egal wie alt der Panzer ist, da die BE für Panzer zweckgebunden ist (§19(2) Satz 3 StVZO; §19(2a)StVZO) und nach Beendung dieses Zwecks die BE automatisch erlischt.
Die Regeln macht nicht der TÜV selber weil wir so böse sind, sondern die liebe EU, national das BMVI (BASt,KBA,...), Verkehrsministerien der Länder, Regierungspräsidien, etc., da kann sich gerne beschwert werden, nicht bei mir. Zeitverschwendung.
Viel Glück
Gruß Martin
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(01.02.2021, 14:16)78er_pace schrieb: [...]
Wenn mir das jemand nachvollziehbar erklären kann...
[...]
Hallo Jens,
gerne mal bei einem Treffen/Stammi o.Ä. 👍
Gruß Martin
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Bei 21ern dokumentiert der TÜV-Prüfer idR den Zustand umfangreich mit Fotos. Somit wäre der Zustand bei Erteilung der Betriebserlaubnis sowie das Fehlen vorgenommener Änderungen im Zeitpunkt eines Vor- bzw. gfls. Unfalls ja nachvollziehbar. Oder?
Gruß, Alex
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Hallo
Zitat:"6.7.2. Räder, Radmuttern, Radnabenkappen und Zierkappen dürfen keine spitzen oder scharfen Teile haben, die über die Außenfläche der Radfelgen hinausragen. Flügelmuttern sind nicht zulässig."
Martin, ok, hatte ich überlesen. Ist natürlich kaum falsch interpretierbar.
Aber bei meiner 68er sind das ja keine Muttern, sondern Radnabenkappen.
Und meine Radnabenkappen stehen eben nicht über den Felgenrand raus. Wortspiel !!
MfG. Günther
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Die "P02 Tittenradkappen" stehen auch deutlich über... aber da sind keine Flügelmuttern drauf! Damit hatte ich bisher zumindest Ruhe und keine Diskussionen. Ich hoffe, das bleibt so!
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01.02.2021, 21:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2021, 21:58 von Gelber Bengel.)
Liest sich zum Teil so als diskutieren Kinder mit ihrer Mutter um das Kaugummi an der Supermarktkasse. Mein Namensvetter hat's doch deutlich erklärt. Der Prüfer bei der HU ist weisungsgebunden und haftet für wagemutige Freigaben. Also beurteilt er das was ihm vorgeführt wird. Das kleine Kennzeichen ist genauso heiß besprochen. Wer's trotzdem will macht es einfach danach ab, legt es in den Kofferraum und lebt mit den Konsequenzen. Den offiziellen Segen für etwas zu bekommen was nicht abzusegnen ist erscheint mir einfach sinnfrei.
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