01.09.2011, 11:11
Martin, erst ab Erstzulassung 1970 kann das problematisch werden. Bis dahin durfte mit roten Blinkern zugelassen werden. So wie bei Mercedes und Porsche auch.
Da das Fahrzeug anscheinend aber schon lange in Deutschland zugelassen ist, sollte das keine Rolle spielen. Denn diese "rote Blinker Akzeptanz" inklusive Eintragung in die Papiere wurde hier in unseren Landen sehr lasch behandelt. So ist es erst seit ca. 3 Jahren fast unmöglich, rote Blinker in die Papiere eingetragen zu bekommen, obwohl diese Bestimmung schon seit 40 Jahren besteht. Nur wird sie erst seit kurzem wirklich umgesetzt.
Die vermutlichen Gründe habe ich in anderen Beiträgen ausgeführt.
Trotzdem gehen ich davon aus, an dem angebotenen Fahrzeug wurden die Positionen der hinteren Lampen vertauscht und die Kammern für das Rückfahrlicht mit gelben Leuchtkörpern bestückt.
Wer jetzt fragt, wo dann die Rückfahrscheinwerfer hinkommen, sei gesagt, diese sind erst seit den späten 80er Jahren Pflicht, müssen also nicht angebaut bzw. zusätzlich montiert sein.
Da das Fahrzeug anscheinend aber schon lange in Deutschland zugelassen ist, sollte das keine Rolle spielen. Denn diese "rote Blinker Akzeptanz" inklusive Eintragung in die Papiere wurde hier in unseren Landen sehr lasch behandelt. So ist es erst seit ca. 3 Jahren fast unmöglich, rote Blinker in die Papiere eingetragen zu bekommen, obwohl diese Bestimmung schon seit 40 Jahren besteht. Nur wird sie erst seit kurzem wirklich umgesetzt.
Die vermutlichen Gründe habe ich in anderen Beiträgen ausgeführt.
Trotzdem gehen ich davon aus, an dem angebotenen Fahrzeug wurden die Positionen der hinteren Lampen vertauscht und die Kammern für das Rückfahrlicht mit gelben Leuchtkörpern bestückt.
Wer jetzt fragt, wo dann die Rückfahrscheinwerfer hinkommen, sei gesagt, diese sind erst seit den späten 80er Jahren Pflicht, müssen also nicht angebaut bzw. zusätzlich montiert sein.