06.02.2012, 10:16
Neue Gesetze
Schmalspur-Wechselkennzeichen kommt zum 1. Juli
Das Wechselkennzeichen wird zum 1. Juli 2012 in Deutschland eingeführt. Für runde 100 Euro wird es zu haben sein. Damit können Autofahrer, ebenso wie in Österreich und der Schweiz, im Bedarfsfall zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen betreiben. Die gesetzliche Verordnung hierzu wurde Ende Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zunächst ist es nur erlaubt, das Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge zu bekommen. In Österreich können bis zu drei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen betrieben werden. Die zugelassenen Fahrzeuge müssen aus den EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw und Wohnmobil), L (Motorräder) und 01 (Anhänger bis 750 Kilogramm) kommen. Die Gesamtkosten liegen bei 100 Euro, dabei fallen einmalige Verwaltungsgebühren für die Zulassung in Höhe von 65 Euro an. Hinzu kommen 40 Euro für zwei vollständige Nummernschildsätze.
Die möglichen Wechselkombinationen in der Übersicht:
Klasse M1 (Pkw und Wohnmobile):
Pkw-Pkw
Pkw-Wohnmobil
Pkw-Oldtimer
Oldtimer-Oldtimer
Wohnmobil-Wohnmobil
Oldtimer-Wohnmobil
Klasse L (Motorräder):
Motorrad-Motorrad
Motorrad -Quad und Trike
Motorrad-Leichtkraftrad
Klasse 01 (Anhänger):
Anhänger – Anhänger (je bis 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht)
Einen gravierenden Nachteil hat die deutsche Version des Wechselkennzeichens allerdings: Im Gegensatz zur Schweiz und zu Österreich sind vorerst noch keine steuerlichen Vergünstigungen für Wechselkennzeichen-Inhaber geplant. Auch die Versicherungsbeiträge werden sich vorerst nicht ändern. In den Nachbarländern bedeutet die Anmeldung eines Wechselkennzeichens für den Halter Vergünstigungen bei der Haftpflicht– und der Kaskoversicherung. (jg)
Schmalspur-Wechselkennzeichen kommt zum 1. Juli
Das Wechselkennzeichen wird zum 1. Juli 2012 in Deutschland eingeführt. Für runde 100 Euro wird es zu haben sein. Damit können Autofahrer, ebenso wie in Österreich und der Schweiz, im Bedarfsfall zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen betreiben. Die gesetzliche Verordnung hierzu wurde Ende Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zunächst ist es nur erlaubt, das Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge zu bekommen. In Österreich können bis zu drei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen betrieben werden. Die zugelassenen Fahrzeuge müssen aus den EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw und Wohnmobil), L (Motorräder) und 01 (Anhänger bis 750 Kilogramm) kommen. Die Gesamtkosten liegen bei 100 Euro, dabei fallen einmalige Verwaltungsgebühren für die Zulassung in Höhe von 65 Euro an. Hinzu kommen 40 Euro für zwei vollständige Nummernschildsätze.
Die möglichen Wechselkombinationen in der Übersicht:
Klasse M1 (Pkw und Wohnmobile):
Pkw-Pkw
Pkw-Wohnmobil
Pkw-Oldtimer
Oldtimer-Oldtimer
Wohnmobil-Wohnmobil
Oldtimer-Wohnmobil
Klasse L (Motorräder):
Motorrad-Motorrad
Motorrad -Quad und Trike
Motorrad-Leichtkraftrad
Klasse 01 (Anhänger):
Anhänger – Anhänger (je bis 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht)
Einen gravierenden Nachteil hat die deutsche Version des Wechselkennzeichens allerdings: Im Gegensatz zur Schweiz und zu Österreich sind vorerst noch keine steuerlichen Vergünstigungen für Wechselkennzeichen-Inhaber geplant. Auch die Versicherungsbeiträge werden sich vorerst nicht ändern. In den Nachbarländern bedeutet die Anmeldung eines Wechselkennzeichens für den Halter Vergünstigungen bei der Haftpflicht– und der Kaskoversicherung. (jg)