25.02.2012, 17:22
Sani,
danke für die Korrektur. (Aber Neuwagen sind halt selten 3 Monate im Ausland zugelassen)
Und: wenn schon korrigieren, dann richtig: es sind 6 Monate.
Quelle:
Bei der Überarbeitung des Verordnungsentwurfs wurde insbesondere festgelegt, dass Personenwagen,
die mindestens 6 Monate vor ihrem Import bereits im Ausland zugelassen wurden, von den neuen Bestimmungen ausgenommen sind.
Falls sich ein Missbrauch dieser Regelung abzeichnen sollte, kann das UVEK diese Frist auf maximal 1 Jahr verlängern.
Umgekehrt kann das UVEK die Frist im Falle einer bedeutenden Marktverzerrung zu Lasten der Direktimporte verkürzen.
Neben den Fristveränderungen kann das UVEK zusätzliche Kriterien für die Erstinverkehrsetzung festlegen (z. B. Kilometerstand).
Um Missbräuche feststellen zu können, wird zusammen mit den Kantonen ein Monitoring aufgebaut.
Bei Importen von erstmals im Ausland zugelassenen Personenwagen in die Schweiz,
werden dazu Kilometerstand und Zustand des Fahrzeugs erfasst.
danke für die Korrektur. (Aber Neuwagen sind halt selten 3 Monate im Ausland zugelassen)
Und: wenn schon korrigieren, dann richtig: es sind 6 Monate.
Quelle:
Bei der Überarbeitung des Verordnungsentwurfs wurde insbesondere festgelegt, dass Personenwagen,
die mindestens 6 Monate vor ihrem Import bereits im Ausland zugelassen wurden, von den neuen Bestimmungen ausgenommen sind.
Falls sich ein Missbrauch dieser Regelung abzeichnen sollte, kann das UVEK diese Frist auf maximal 1 Jahr verlängern.
Umgekehrt kann das UVEK die Frist im Falle einer bedeutenden Marktverzerrung zu Lasten der Direktimporte verkürzen.
Neben den Fristveränderungen kann das UVEK zusätzliche Kriterien für die Erstinverkehrsetzung festlegen (z. B. Kilometerstand).
Um Missbräuche feststellen zu können, wird zusammen mit den Kantonen ein Monitoring aufgebaut.
Bei Importen von erstmals im Ausland zugelassenen Personenwagen in die Schweiz,
werden dazu Kilometerstand und Zustand des Fahrzeugs erfasst.
Gruss aus der Schweiz
Beat
Beat