31.03.2012, 21:14
die Info stimmt und bei uns wir das schon seit Oktober 2011 (wieder) umgesetzt nachdem es in 2009 gestoppt wurde.....
Kleines Kennzeichen, Präzidenzfall?
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31.03.2012, 21:14
die Info stimmt und bei uns wir das schon seit Oktober 2011 (wieder) umgesetzt nachdem es in 2009 gestoppt wurde.....
31.03.2012, 21:28
Zitat:Original von Maseratimerlin Nein.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible Chilled Cat gepixelte Fotografie
01.04.2012, 08:08
Moin,
äh Silver, und was bringt mir das, wenn ich ein kleineres Kennzeichen möchte?! Erstens kann ich nicht einfach sagen, dass ich statt der 69 nur noch die 6 will, schon mal der Gedanke gekommen, dass das vielleicht schon ein anderer hat? Zweitens sind 2 Buchstaben eine Ziffer und das H zu lang, um in ein einzeiliges max. 320mm langes zu passen... Gruß Robert
Der Schwabe, es kann nur einen geben!
01.04.2012, 10:45
Ich würde das nicht mündlich auf dem Amt vortragen sondern schriftlich machen. Die Schriftform ist für dich zwar erst mal mehr Arbeit, weil du einen passenden Text verfassen must, hat aber den Vorteil, dass ein offizieller Vorgang daraus wird mit Eingangsstempel.
Eine Behörde darf einen Antrag nicht unbegründet ablehnen, das wäre ja Willkür. Das ist zwar mündlich auch so, aber da ist eine wenig stichhaltige Begründung schnell im Gang verhallt.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible Chilled Cat gepixelte Fotografie
01.04.2012, 11:04
Das hab ich mit meiner c3 vergangene Woche auch durch. Hinten hab ich ein kleines zweizeiliges Schild bekommen.
Vorn gab es einzeilig , steht rechts und links über den eingelassenen Rahmen im bumper - ich bin fassungslos, unsere Verwaltung setzt die falschen Prioritäten. Fahre jetzt gern mal zwei extra runden ums Amt ...
01.04.2012, 11:25
Hallo,
bei der 07-er-Zulassung erhielt ich ein zweizeiliges für hinten und ein einzeiliges Kennzeichen für vorne. Obwohl ein Gutachten des TÜV Bayern für vorne und hinten die selben Maße "genehmigte". Zwei Stunden nach der Zulassung rief mich die Sachbearbeiterin an und teilte mir mit, dass sie das Gutachten erneut durchgelesen hatte und ich vorbei kommen sollte, um das kleine Kennzeichen für vorne abzuholen. ....Jahre später.... Bei der Zulassung zum H-Kennzeichen teilte man mir sehr unfreundlich mit, dass ich die kleinen Kennzeichen "vergessen" könne. Die Vorlage des TÜV- Gutachtens brachte nichts. Der Leiter der Zulassungsstelle müsse zuerst mit dem Regierungspräsidium Tübingen Rücksprache halten und er werde sich telefonisch bei mir melden. Zwischenzeitlich druckte ich zu Hause ein paar Bilder von US-Car-Treffen aus, um diesem Herrn die Entscheidung zu erleichtern. Er meinte, ich hätte alle Autos von vorne fotografiert; zwei der Bilder aber waren von Autos mit Heckflosse. Letztendlich durfte ich wieder nach Hause fahren, die Kennzeichen an die C 3 montieren um das Auto bei der Zulassungsstelle vorzuführen. Nachdem er den Platz für die Kenn- zeichen persönlich ausgemessen hatte, genehmigte er mir unter Zudrücken beider Augen die kleinen Kennzeichen.
If you love the life you live,
you`ll live a life with love
01.04.2012, 11:44
...so ähnlich war´s bei mir auch... kommt alleine auf den Amtsleiter an... isso
. "Besser eine gesunde Verdorbenheit, als eine verdorbene Gesundheit."
01.04.2012, 11:46
Meine 2 cents zu dem Thema, und ich habe da auch schon einige Kämpfe mit der Zulassungsstelle hinter mir:
1. Der Verweis auf andere bringt nichts, man muss für sein eigenes Auto argumentieren, dass technisch kein größeres Kennzeichen passt 2. anstatt eine Aktenlage zu schaffen, bevorzuge ich immer die persönliche Vorsprache 3. es heißt: Präzedenzfall Gruß JR Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
01.04.2012, 12:46
Wenn sich die Sache mündlich abhandeln lässt, dann führt das viel schneller zum Ziel. Hier geht es jedoch um einen Fall, bei dem das Ziel durch mündliches Verhandeln nicht erreicht wurde.
Egal ob schriftlich oder mündlich die Erteilung eines von der STVZO abweichenden Kennzeichens beantragt wird, ist eine technisch nachvollziehbare Begründung für eine solche Ausnahme notwendig. "Sieht blöd aus" ist da sicher nicht ausreichend.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible Chilled Cat gepixelte Fotografie
01.04.2012, 12:50
Folgendes zu den Nummernschildern:
Ich habe bei meiner H-zugelassenen 68er C3 Convertible vorne und hinten 2-zeilige Schilder mit 320 x 160mm eingetragen bekommen. Und zwar von Haus aus. Ich denke mal die waren im Originalbrief, der leider eingezogen wurde, schon so eingetragen und deshalb übernommen. Grüße Corvettecabrio |
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