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Baujahr,Farbe: 1989 weiß
Baureihe (2): 1999 rot
Baujahr,Farbe (2): C5
Baureihe (3) : 2008 weiß
Baujahr,Farbe (3) : C6
Hallo C5ler,
in einer relativ belanglosen Frage wandte ich mich an GM-Europa und mußte dabei meine Fahrgestellnummer angeben.Nach 3 Tagen bekam ich dann einen Rückruf bezüglich des Baujahres meiner C5.
Mein gegenüber von GM-Europa: " Sie haben Baujahr 2001 "
Mein Einwand: " Aber im Brief ist unter Ziffer 34 folgendes eingetragen: EZ bis 31.12.01 zulässig,Genehmigt am 7.12.2000...
GM-Europa: " das mag ja sein,aber die Erstzulassung ist am 23.5.2001 und damit haben Sie Baujahr 2001 "
Mein Einwand: " aber die allgemeine Betriebserlaubnis wurde am 23.3.1999 durch Ministere des Luxemburg ( L ) erteilt und am 10.1.2001 durch Opel Rüsselsheim bestätigt "
GM-Europa: " ...es tut mir leid,aber ich kann Ihnen nichts anderes sagen,aber Ihre Corvette ist nach unseren hier vorliegenden Unterlagen Baujahr 2001 "
Mein Einwand: " kann ich dann künftig jedem erzählen,daß ich Baujahr 2001 habe ? "
GM-Europa: " ja,alles ander wäre nicht korrekt "
Damit war für diesen Teil das Gespräch zu Ende.Ich kann das Ganze gar nicht glauben und bin total verunsichert.
Erstzulassung am 23.05.2001
Fahrgestellnummer: 1G1YY22G5X5131108
mit verunsicherten Grüßen
Mit corvettefreundlichen Grüßen
HK-Vette ( Helmut )
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Das Baujahr ergibt sich aus der Fahrgestellnummer.
Leider wird in Deutschland oft nicht zwischen Baujahr und Erstzulassung unterschieden.
Ich habe mit meiner Vette das gleiche "Problem": Baujahr 1992, Erstzulassung als Neufahrzeug 1995.
Z.B. sieht der TÜV meine Vette eindeutig als Baujahr 1995.
Gerade bei Importfahrzeugen sind da hohe Diskrepanzen zu verzeichnen.
So einfach ist das.
Ich würde das so sehen: Gibst Du die EZ als Bj. z.B. bei Veräusserung des Fahrzeugs an, ist das zumindest aus meiner Sicht hart am Betrug.
Du hast bei der VIN an der 10. Position ein "X" also 1999.
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Zitat:Z.B. sieht der TÜV meine Vette eindeutig als Baujahr 1995.
Versicherungstechnisch ist das sehr interessant, da hättest Du im Falle eines Falles erhebliche Vorteile (Wiederverkaufs-Wertentscheidend ebenfalls)
Bei uns läufts übrigens genauso
Gruss Beat
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Dumm ist nur, dass Du die Bestimmungen des Jahres 1995 einhalten mußt. Kann doch sein, dass es ganz andere Abgasvorschriften in 1995 als in 1992 gab. Damit fällt man dann auf die Nase.
Das mit den Abgasbestimmungen ist natürlich nur ein ungeprüftes Beispiel, es kann aber doch sein, dass sicherheits- und TÜV-relevante Bestimmungen eingehalten werden müssen.
Stellt Euch mal vor, ich importiere eine 57er Corvette, die dann als EZ 2004 zugelassen wird. Wie war das dann mit der Euro4 Norm? Und die Gurte werde ich dann wohl am Scheibenrahmen anbringen.
Diese Zeilen nur mal so zum Nachdenken über Typisierungen.
Grüße
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Beim Beispiel mit der 57er Vette sieht es anders aus: Wenn sich das Datum der Erstzulassung nicht feststellen läßt (weil Import aus USA), dann wird das Datum auf den 1. Juli des Baujahres geschätzt. Das steht auch in der StVZO irgendwo so drin.
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@Helmut
Du hast defintiv ein 99er Baujahr -10. Stelle deiner VIN Nummer ist ein X, wie bei mir auch ein 99er.
Bzw: Andreas hat ja alles wesentliche dazu gesagt
Grüße aus Berlin
Mike
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Zitat:Kann doch sein, dass es ganz andere Abgasvorschriften in 1995 als in 1992 gab
Das kann tatsächlich sein, da hast Du recht.
Hab mal bei unseren Versicherungen wegen genau so einem Fall (gibts besonders bei den Ami-Schüsseln hin und wieder mal) nachgefragt und von allen die gleiche Antwort bekommen, nämlich dass versicherungstechnisch "nur" die EZ und nicht das MJ interessiert(von aktuellen Oldtimern natürlich abgesehen).
Weshalb das so ist ,konnte mir hingegen niemand sagen.
Gruss Beat
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Zitat:Beim Beispiel mit der 57er Vette sieht es anders aus
Das Baujahr einer 57er läßt sich sehr leicht feststellen, nämlich anhand der VIN. Genauso wie bei der C2 bis C6. Also sieht es nicht anders aus als bei Hubsis C4!
Grüße
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Hallo an Alle,
ich bin ja immer von BJ 1999 ausgegangen.Aber die Leute bei GM-Europa müßten doch die VIN lesen können,oder ?
Viele Grüße
Helmut
Mit corvettefreundlichen Grüßen
HK-Vette ( Helmut )
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Eigentlich schon, nur ich denke, dein Gesprächspartner kennt den Unterschied zwischen "Baujahr" und "Tag der Erstzulassung" nicht !
Nebenbei sei Bemerkt, daß sich Garantieansprüche auf den Tag der Erstzulassung beziehen.
99er Grüße
Mike aus H.
Grüße aus Berlin
Mike