Frage: Autotransportanhänger Anhängelast
#11
Bei der Anhängelast darf laut Internetseite der Dekra die Stützlast vom Anhängergewicht abgezogen werden.

Das heißt, daß die Anhängelast sich um den Wert der auf der Kupplung liegt erhöht.

So haben es mir auch sämtliche Hersteller von Anhängern die ich kontaktiert habe mitgeteilt.
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#12
Zitat:Original von popeye
Bei der Anhängelast darf laut Internetseite der Dekra die Stützlast vom Anhängergewicht abgezogen werden.

Das heißt, daß die Anhängelast sich um den Wert der auf der Kupplung liegt erhöht.

So haben es mir auch sämtliche Hersteller von Anhängern die ich kontaktiert habe mitgeteilt.

So kenne ich es auch.

Egal, danke für die Antworten.

HGW
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#13
Wichtig wär vielleicht noch wieviel es kostet wenn du den Anhänger überlädst.

das wäre dann
Überladung in % / euro / punkte
mehr als 5 bis 10 / 10 / x
mehr als 10 bis 15 / 30 / x
mehr als 15 bis 20 / 35 / x
mehr als 20 bis 25 / 50 / 3
mehr als 25 bis 30 / 75 / 3
mehr als 30 / 125 / 3

Quelle:
Bussgeldkatalog

Also 35 Euro wenn du bei dir um 400kg überlädst, und keine Punkte.

mfG René
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#14
[quote]Original von HGW
Aber dass die "Kleine" über 1,5 t wiegen soll, kann ich nicht recht glauben. /quote]
Laut Herstellerangaben hat die 62er Corvette ein curb weight von 3.137 amerikanischen Pfund.
Das sind umgerechnet 1.423 Kilo. Die Amerikaner messen mit leerem Tank. Bei uns muß er zu 3/4 gefüllt sein. Dazu noch ein paar Kleinigkeiten und Du bist bei anderthalb Tonnen.
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#15
Zitat:Original von JR
Hallo Hans-Georg,

die Stützlast hat mit dem tatsächlichen Gewicht für die Anhängelast nichts zu tun, da musst Du nichts dazu rechnen.

Die hat, wie von Frank beschrieben, dann nur Einfluss, wie die C1 auf dem Hänger zu positionieren ist.


das ist nicht richtig. Die Stützlast wird vom Anhängerhersteller für den jeweiligen Typ angegeben und berücksichtigt auch die Last die beim Bremsen auftritt. PKW-Trailer haben immer 75+ KG Stützlast.
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#16
Vom Anhängerhersteller? Wohl doch eher vom Hersteller des Zugfahrzeugs bzw. des Kupplungshakenhersteller. Deswegen ist die Plakette auch an der Kupplung angebracht.
Ansonsten müßte ja die Stützlast je nach mitgeführtem Anhänger variieren. Frage
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#17
mit dieser Tabelle für die Überladung komm ich nicht ganz klar. So wie es aussieht, wird das zulässige Gesamtgewicht von 2 Tonnen ja überschritten, oder?
Dann kommt doch die erste Tabelle in dem Link oben weiter in Anspruch und da sieht es dann doch wie folgt aus:

198.1 für Inbetriebnahme
198.1.1 2 bis 5 30
198.1.2 mehr als 5 80 1 B
198.1.3 mehr als 10 110 1 B
198.1.4 mehr als 15 140 1 B
198.1.5 mehr als 20 190 3 B
198.1.6 mehr als 25 285 3 B
198.1.7 mehr als 30 380 3 B

oder sehe ich das falsch?
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#18
Zitat:Original von Frank the Judge
...Anhängerhersteller? ...Hersteller des Zugfahrzeugs bzw. des Kupplungshakenhersteller. ...
Ansonsten müßte ja die Stützlast je nach mitgeführtem Anhänger variieren. Frage
Nachgelesen. Es ist ein Mix von beidem.
Zitat:Die Hersteller von Anhängern und Zugfahrzeugen schreiben maximal zulässige Stützlasten vor. Der niedrigere der beiden Werte bestimmt die maximale, zulässige Stützlast.
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#19
Zitat:Original von Camaro WS6
oder sehe ich das falsch?

Dein Zugfahrzeug ist ja unter 7.5 Tonnen. Und dein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von genau 2 Tonnen.

Also gilt. Abschnitt b.

IMHO

mfG René
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#20
ok, soweit verstanden. Aber wenn der Anhänger mit PKW drauf nun 2.1 Tonnen wiegen würde?
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