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Cooleparts ist für Hot Rod Sachen eine gute Adresse.
Aber direkt im Shop ist es günstiger als bei ebay .
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Hi,
Ich bin zwar kein Hotroder, aber mich würde interessieren, wie man für so einen Extremumbau ein H-Kennzeichen bekommt. Der Gutachter müsste doch beim Punkt "Originalität" von Karosserie, Fahrwerk und Bereifung sowie Motor sofort in Ohnmacht fallen. Oder ist der Umbau zum Hotrod schon vor 30 Jahren erfolgt?
Viele Grüße, Mirko
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Kannst auch jetzt umbauen, muss aber ein zeitgenössicher Umbau sein, glaube alle Teile muss es so schon vor 20 (???) Jahren gegeben haben.
Gruß, Mathias
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Die ist 1960 gebaut worden, damit H Zulassung möglich.
Nervig ist vor allem der Scheibenwischer. Da muss dann ein Loch in die Aussenhaut gebohrt werden......
Danke für den Scheibenwischerlink. War bisher bei den Landwirten gelandet.
..eagl, in wlehcer Riehenfloge die Bcuhstbaen in eneim Wrot sethen, huaptschae der esrte und ltzete Bcuhstbae snid an der rhcitgien Setlle.
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Kannst du nicht den Scheibenwischermotor außen montieren?
Zitat:Kannst auch jetzt umbauen, muss aber ein zeitgenössicher Umbau sein, glaube alle Teile muss es so schon vor 20 (???) Jahren gegeben haben.
Der Umbau muss innerhalb von 10 Jahren nach Baujahr / Zulassung? möglich gewesen sein. Das mit den "vor 20 Jahren" trifft nur zu wenn du jetzt ein 30 Jahre altes Auto auf H Zulassen willst.
Frank
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... nach den neuen (2011) Spielregeln nicht nur möglich gewesen, sondern laut TÜV auch innerhalb der ersten zehn Kalenderjahre nach Erstzulassung tatsächlich durchgeführt worden sein. Oder die Umbauten müssen vor über 30 Jahren erfolgt sein.
Bei GFK ist der TÜV besonders "pissig", zulässig laut Anforderungskatalog ( https://www.tuev-sued.de/uploads/images/...v_Sued.pdf) sind nur Motorhauben und Kotflügel aus GFK zulässig, deren Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht. Bei dem Hotrod-Motor hier unmöglich einzuhalten.
Deshalb frag ich ja so blöd, wie man mit so einem Hotrod an ein H-Gutachten kommt.
Viele Grüße, Mirko
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Zitat:Original von cooper
... nach den neuen (2011) Spielregeln nicht nur möglich gewesen, sondern laut TÜV auch innerhalb der ersten zehn Kalenderjahre nach Erstzulassung tatsächlich durchgeführt worden sein. Oder die Umbauten müssen vor über 30 Jahren erfolgt sein.
UMGEKEHRT
FALSCHE Information. " Tatsächlich durchgeführt worden " war früher, jetzt ist es so, daß es möglich (und, evtl auch per Einzelabnahme, zulassungsfähig) gewesen sein muß.
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Oerg, was ist mit Heizung? Kein Problem für TÜV-Mensch?
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Geht in Richtung der Scheibenwischer. Er meinte das im Falle einer beschlagenen Scheibe ja ne Heizung unumgänglich ist.
Ich muss mal schauen, wird auf jeden Fall ein Akt. Einfach ist anders.
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Die silbernen Orgelstücke würde ich für den TÜV rausnehmen, dann ist das ganze Ding flacher und passt fast unter die Haube.
Das schwarze kannst du natürlich nicht abschrauben, aber oben nen Schraumstoff drüber stecken als Luftfilter. Hinterher kannst du die Rohre ja wieder reinstecken.
Heizung sollte auch kein Problem sein, da legt man sich zwei Schläuche in den Innenraum, passende Anschlüsse am Motor sind ja eh schon da. Innen ein kleiner Radiator unters Armaturenbrett, 12x12 Elektrolüfter dran und ein Blech drum rum, dass die Wärme zur Scheibe kommt.
gruss,
zuendler
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