01.03.2015, 20:03
Da ist keine Hektik angesagt, im eigenen Interesse sollte man aber bald aktiv werden:
Zitat: Drohen Konsequenzen, wenn Betroffene am Rückruf nicht teilnehmen?
Bei einer ernsthaften Gefährdung verlangt das KBA vom Hersteller eine maximale Erfüllungsrate. Dabei ist den Herstellern freigestellt, wie oft sie die betroffenen Halter benachrichtigen. Bei einem vom KBA überwachten Rückruf sollte dieser im Regelfall nach spätestens 18 Monaten abgeschlossen sein, der Mangel also an allen betroffenen Fahrzeugen abgestellt sein. Halter, die auf den Rückruf nicht reagieren, werden in einer Nachfassaktion erneut angeschrieben. Bleibt dieses Schreiben innerhalb der vorgegebenen Frist erneut ohne Resonanz, kann das KBA bei den örtlichen Zulassungsbehörden die Stilllegung des Fahrzeugs veranlassen. Das war im vergangenen Jahr bei 3369 Autos notwendig.