15.02.2002, 11:36
Hallo Peter,
die Aussage von Reifen-Direkt ist nicht ganz richtig.
Die Reifenbindung ist zwar von der EG aus Wettberwerbsgründen untersagt worden, also nicht mehr gültig !!!
Aber es gibt einen Sonderfall bei Z bzw ZR Bereifungen.
Da die ZR-Bereifung hinsichtlich des Traglastindexes nicht genormt ist, bist Du als Fahrzeughalter verpflichtet über einen Herstellernachweis sicherzustellen, das die von dir gewählte Bereifung den Anforderungen deines Fahrzeugs entspricht.
Somit kann es bei einer Kontrolle oder Hauptuntersuchung doch ein paar Probleme ohne Nachweis geben !!!
Der Herstellernachweis ist zwar nur Formsache aber bei ZR-Bereifung immer noch erforderlich ! X( X( X( #
Gruß Jürgen
die Aussage von Reifen-Direkt ist nicht ganz richtig.
Die Reifenbindung ist zwar von der EG aus Wettberwerbsgründen untersagt worden, also nicht mehr gültig !!!
Aber es gibt einen Sonderfall bei Z bzw ZR Bereifungen.
Da die ZR-Bereifung hinsichtlich des Traglastindexes nicht genormt ist, bist Du als Fahrzeughalter verpflichtet über einen Herstellernachweis sicherzustellen, das die von dir gewählte Bereifung den Anforderungen deines Fahrzeugs entspricht.
Somit kann es bei einer Kontrolle oder Hauptuntersuchung doch ein paar Probleme ohne Nachweis geben !!!
Der Herstellernachweis ist zwar nur Formsache aber bei ZR-Bereifung immer noch erforderlich ! X( X( X( #
Gruß Jürgen
Grüße,Jürgen