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Und Vorsicht: Der Schalter für die Nebelscheinwerfer muss ne grüne Kontrollleuchte haben, der für die NSL ne orange. Daher passt der serienmäßige Schalter auch eigentlich eher auf die NSL. Kommt natürlich immer drauf an wie zickig Dein Prüfer ist - meiner war es und hat auf der passenden Kontrollleuchtenfarbe bestanden.
Stefan
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Moin,
danke für die Infos!!! Ja.... Zickig ist er, der eine, den wir hier für diese Aufgabe haben und dafür ist er bekannt. Da muss ich ggf den Ort wechseln, vielleicht hat jemand einen guten Tipp für den Bereich zwischen Frankfurt und Mannheim.
Gruß Bernd
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Informier Dich mal besser vorher bei Deiner Zulassungsstelle von wem sie den §21 anerkennen. Teilweise nur vom zugewiesenen TÜV.
Stefan
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TÜV ist gesetzt, alles andere darf nicht sein. Hatte vor drei Jahren kein Problem mit einem Oldsmobile, es war nur anderes Personal da. Auch davor 5 x §21 ohne Probleme, allerdings europäische Fahrzeuge.
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Na ich meinte, dass man evtl. den Ort nicht wechseln kann. Meine Zulassungsstelle sagte klipp und klar, dass sie nur den §21 vom hiesigen TÜV akzeptieren, nicht vom TÜV einen Ort weiter.
Stefan
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verstehe, davon hatte ich noch nicht gehört. Also nochmal DANKE für den Tipp!
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass Du ein noch nicht in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das du zB in Hamburg gekauft hast und das dort die 21er Abnahme "bestanden" hat, in München nochmal prüfen lassen müsstest.
Gruß Bernd