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(12.09.2018, 17:29)Rald schrieb: Ich habe da so ein Gefühl ... siehe Avatar , ist eine Z , aber nicht die seinige
Grüße
Gerald
Dann hab mal "Gefühle" :) Ist ja bald wieder Frühling.
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12.09.2018, 18:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.09.2018, 18:49 von Stefan68.)
Ich hab den Huracan noch nicht gefahren, nur den aktuellen R8 plus. Der wäre für mich (auch wenn ich 4 Jahre lang den vorigen R8 V10 geliebt habe) keine Alternative zur Z06, völlig unabhängig vom Preis. Steril, nüchtern, öde.
Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass beide zugelassen sind. Wenn ich zwischen einer Z06 als reinem Ausstellungsstück und einem fahrbereiten R8/Huracan wählen müsste, würde letzterer gewinnen. Aber nur knapp
Gruß
Stefan
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12.09.2018, 18:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.09.2018, 19:00 von DanielHH.)
(12.09.2018, 17:08)Cicero schrieb: Jetzt keine Schnellschüsse Daniel !!
Bewahre die Ruhe, mache dich nicht verrückt !
(...)
Den 01.09 als Stichtag festzulegen, war auch von der EU ungeschickt. Bei der IBAN war man wenigstens so schlau und hatte Übergangsfristen eingeräumt.
Die deutsche Bürokratie kommt noch als Blocker hinzu.
Warum reicht es denn nicht, wenn von GM Europe Ausnahmegenehmigungen nachgereicht werden ?
Aber sich aufzuregen bringt nichts, du bekommst das Fahrzeug definitiv noch zugelassen. Da bin ich mir ganz sicher.
Huracan ist natürlich auch gut, aber auch teuer !
GM und der Importeur haben eine Stellungnahme verfasst, mit der der Händler zur Zulassungsstelle gegangen ist. Keine Chance. Wurde abgewiesen - auch mit durch den Hersteller schriftlich zugesagter nachreichbarer Ausnahmegenehmigung.
Laut Straßenverkehrsamt gilt unter unserem aktuellen Verkehrsminister eine "zero tolerance policy" für Ausnahmegenehmigungen.
Hab mich ja gestern selbst durch die Ämter telefoniert. Die Aussage ist eindeutig: Es liegt noch keine Ausnahmegenehmigung vor - also gibt es keine Zulassung.
Stand unbekannt. Darüber, ob überhaupt schon ein Antrag eingegangen ist, bewahrt man schriftlich Stillschweigen (hat mir telefonisch aber gesagt, es gäbe noch keinen Antrag, der in Bearbeitung wäre).
War ja zwischenzeitlich mal guter Dinge, aber es wurde bisher keine Zusage von irgendwem eingehalten. Weder Hersteller, Importeur noch Händler.
Zusagen gab es in den letzten 2 Wochen genügend. Irgendwann muss man als Kunde aber mal die Reißleine ziehen - insbesondere, wenn es überhaupt keine Timeline mehr gibt, die einem irgendwer zusagen kann.
Ich bin daher ganz relaxed :) Gibt bei mir aber immer einen Plan B, neben Plan A.
Rechtsschutz ist eingeschaltet; Anwalt hat Vollmacht und setzt heute oder morgen schriftlich eine Frist. Währenddessen teste ich mal andere Hersteller und dann wird mir der Anwalt schon sagen, wie lange ich warten muss bis zum Rücktritt des Kaufvertrags.
Meine Meinung dazu ist recht einfach: Kaufgegenstand nicht funktionsfähig. Nachbesserungsfrist läuft. Wenn nicht einhaltbar, da nicht abschätzbare äußere Umstände vorliegen, werde ich vom Kauf zurücktreten.
Wenn Nachbesserung gelingt, behalte ich halt die Corvette, da ich mich natürlich an die Bedingungen des Kaufvertrages gebunden sehe.
Hängt nun an der Frist. Aber 'Spaß' macht das Auto ehrlich gesagt nicht mehr. Meinen Wunsch habe ich dem Händler heute Nachmittag deutlich mitgeteilt: Ich möchte mein Geld wieder.
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warum lassen die Händler nicht vor dem 01.09. zu um dem Problem aus dem Weg zu gehen?
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Ist deine Frage ernst gemeint ???
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Als Laie würde ich sagen:
1.) Weil dann ein Halter eingetragen wird in die Papiere. Und das bedeutet Wertminderung. Und das wiederum berechtigt zum Rücktritt des Kaufvertrages, wenn vorher nicht deutlich so kommuniziert.
Schließlich unterscheibst' ja einen Vertrag für ein Neufahrzeug.
2.) Weil erst zugelassen werden kann, wenn die Papiere des Fahrzeugs vorliegen. Und die kommen meist kurz vor oder nach Anlieferung des Fahrzeuges ( +-2 Tage)
3.) Ist natürlich eine Notlösung für einen Händler. Dafür müsste aber abzusehen sein, dass es keine Ausnahmegenehmigung gibt. In diesem Fall hat GM ja eine zugesagt und die Händler beruhigt. Warum sollte man die Notlösung ziehen, wenn 3 Tage später die Sondergenehmigung vorliegt?
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Es gibt Neuigkeiten von GM bzw. Cadillac. Folgende Mail erreichte mich gerade:
"Ihre Fahrzeugbestellung – Verzögerte Auslieferung
Zürich den 12. September 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider wurden wir heute informiert, dass die uns per Ende der letzten Woche zugesagten Bestätigungen zur Zulassung Ihres Fahrzeugs (EURO6) seitens des Kraftfahrtbundesamts (KBA) erst in der kommenden Woche (17. bis 21 September) zur Verfügung gestellt werden.
Diese Verzögerung, in Verbindung mit einer Cadillac Europe internen EDV Umstellung Anfang August, welcher leider 14 Tage verspätet operativ war, sind die Gründe für die verzögerte Auslieferung Ihres Fahrzeuges.
Von Seiten des Kraftfahrtbundesamts haben wir leider kein konkretes Datum erhalten. Wir gehen davon aus, dass dieses nicht erfolgt da der kommunizierte Termin 7. September nicht eingehalten wurde bzw. werden konnte.
Unsere am 21. August 2018 beantragten Genehmigungen, welche wir in den vergangen Jahren jeweils innerhalb einer Woche vom KBA erhalten haben, werden uns und Ihrem Händler somit leider erst 4 Wochen nach Beantragung, d.h. spätestens Ende des Monats September zur Verfügung stehen.
In diesem Zusammenhang möchten wir betonen, dass Ihr bestelltes Fahrzeug alle Voraussetzungen für die Zulassung im Rahmen der regulären und seit Jahren existierenden Genehmigungen nach Inkrafttreten neuer Regulierungen erfüllt. Die aufgetretene Verzögerung ist rein administrativer Natur.
Wir übernehmen die Verantwortung für die Liefer-Verzögerung, auch wenn wir sicher sind alles Notwendige getan zu haben um diese zu verhindern.
Als Zeichen unserer Wertschätzung und als Widergutmachung für den Lieferverzug, der definitiv nicht von Ihrem Händler verursacht wurde, werden wir Ihrem Fahrzeug 4 statt der regulären 3 Jahr Werkgarantie gewähren.
Wir bedauern die Verzögerung sehr und möchten uns für diesen Umstand entschuldigen als auch für Ihre Geduld bedanken. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse,
Cadillac Europe GmbH
Boulevard Lilienthal 6
8152 Glattpark (Opfikon)
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Zitat: 4 statt der regulären 3 Jahr Werkgarantie
Das ist aber eine ordentliche Ansage!
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.09.2018, 20:23 von DanielHH.)
Höh? Meinst echt das ist ein guter Deal? Hab gerade meinem Rechtsverdreher schon geschrieben, dass das ein lausiges Angebot ist und ich nicht drauf eingehe :)
Nu verunsicherst du mich!
Bei der Werkgarantie gilt doch die Beweislastumkehr - d.h. im Zweifel muss ich nachweisen können, dass der Fehler schon bei der Produktion entstanden ist. Habe damit eher schlechte Erfahrungen gemacht, zumal meine Liebste 5 Jahre lang bei VW/Audi in der Gewährleistung gearbeitet hat und das Thema bei uns familär eher ein Running-Gag ist.
Welche Teile gibt es denn, die ausgerechnet im 4ten Jahr davon betroffen wären und nicht Verschleißteile sind?
Und was hab ich davon, wenn das Ding nach 3 Jahren wieder verkauft wird? Eine Zweifelhafte Zusage für einen potentiellen Käufer? Liest sich dann bestimmt super auf mobile.de
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12.09.2018, 20:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.09.2018, 20:22 von V8rocks.)
(12.09.2018, 19:40)DanielHH schrieb: Als Laie würde ich sagen:
1.) Weil dann ein Halter eingetragen wird in die Papiere. Und das bedeutet Wertminderung. Und das wiederum berechtigt zum Rücktritt des Kaufvertrages, wenn vorher nicht deutlich so kommuniziert.
Schließlich unterscheibst' ja einen Vertrag für ein Neufahrzeug.
2.) Weil erst zugelassen werden kann, wenn die Papiere des Fahrzeugs vorliegen. Und die kommen meist kurz vor oder nach Anlieferung des Fahrzeuges ( +-2 Tage)
3.) Ist natürlich eine Notlösung für einen Händler. Dafür müsste aber abzusehen sein, dass es keine Ausnahmegenehmigung gibt. In diesem Fall hat GM ja eine zugesagt und die Händler beruhigt. Warum sollte man die Notlösung ziehen, wenn 3 Tage später die Sondergenehmigung vorliegt?
das ist schon richtig, nur ohne Zulassungsfähigkeit dürfte der Wertverlust um einiges höher sein
Aber wie Daniel schon schrieb, könnte es ja noch klappen.
Die 4J Garantie würde ich aber dankend mitnehmen, auch bei Beweislastumkehr, 3 sind doch besser als 4, oder???
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