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03.10.2020, 00:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.10.2020, 00:12 von keineAhnung.)
Kotflügel , und Scheinwerfer.
Sind den die Teile überhaupt noch bei GM lieferbar?
Wenn nicht was dann?
Grüße Frank
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Dann werden Preise für noch verfügbare Gebrauchtteile eingesetzt zuzüglich der Aufbereitungskosten bis zur Funktionalität und ehemaligen Optik. Du musst als Geschädigter so gestellt werden als sei der Schaden nicht passiert. So der Gesetzestext!
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Hallo
Da könnte so ein Auto doch ganz schnell abgeschrieben werden und dann ist man doch der Dumme.
MfG. Günther
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Was meinst Du mit Abschreibung? Der Begriff kommt aus dem Steuerrecht. Wenn Du Totalschaden meinst: Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert. Das passiert aber auch mit Preisen für Neuteile. Oder verstehe ich da jetzt was falsch?
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(03.10.2020, 08:36)Wesch schrieb: Hallo
Da könnte so ein Auto doch ganz schnell abgeschrieben werden und dann ist man doch der Dumme.
MfG. Günther
Du meinst wahrscheinlich, wenn auf TotalschadenBasis abgerechnet wird. Der Reparaturpreis übersteigt den Wert des Fahrzeuges und dann bietet die Versicherung an, die Differenz von einem potenziellen Unfall-Kauf-Gewerbetreibenden zum Wert ohne Unfall zu begleichen egal wieviel die Reparatur kosten würde.
Ja, im Falle einer C4 / C5 würde man da schnell der Dumme sein können. Weil die Mehrkosten für eine richtige Reparatur dann vom Fahrer zu bezahlen zumindestens sehr bitter, wenn überhaupt erschwinglich ist
Deswegen ist es durchaus von Vorteil, ab und an die Fahrzeuge bewerten zu lassen, bei den wertvolleren auch ein "großes" Gutachten zu haben. Bei einer C5 mit Marktwert zwischen 10 und 20 ist es in meinen Augen ein Risiko, welches halt zum Leben dazu gehört.
Aber die andere Seite muss auch klar sein, eine Versicherung wertet und bewertet nach Geld bzw. Zahlen, nicht nach Emotionen und mögliche Wertentwicklungen bzw. auch nicht nach individuellen Fahrzeugen, sondern nach der Masse........
Leider
Werner
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Um's nochmal zu erklären: Wertgutachten haben mehrere Funktionen. Erstens dienen sie zur Festlegung der Höchstentschädigungssumme im Kaskoschadenfall (Marktwert oder Wiederbeschaffungswert) sowie der Berechnung des Versicherungsbeitrags in der Kasko Versicherung. Solange das Fahrzeug nicht gestohlen wurde oder komplett verbrannt ist, ist eine Wertfeststellung am noch vorhandenen Fahrzeug immer möglich. Zweitens braucht das Finanzamt beim Verkauf eines betrieblich genutzten Fahrzeugs häufig einen Wertnachweis.
Obwohl ich von der Erstellung von Gutachten aller Art lebe, empfehle ich meinen Kunden, kein Wertgutachten ohne konkreten Grund. Man verbrennt einfach nur Geld, das bei werterhaltenden Maßnahmen am Fahrzeug besser aufgehoben ist. Ich selbst fotografiere meine Autos einmal im Jahr von allen Seiten und dokumentiere den Zustand akribisch. Der Wert wird im Schadenfall sowieso neu ermittelt.
Viele Grüße
Martin
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Hallo
Zitat:Obwohl ich von der Erstellung von Gutachten aller Art lebe, empfehle ich meinen Kunden, kein Wertgutachten ohne konkreten Grund. Man verbrennt einfach nur Geld, das bei werterhaltenden Maßnahmen am Fahrzeug besser aufgehoben ist. Ich selbst fotografiere meine Autos einmal im Jahr von allen Seiten und dokumentiere den Zustand akribisch. Der Wert wird im Schadenfall sowieso neu ermittelt.
Das ist sehr interessant und bestätigt meine Befürchtungen.
Wertgutachten also nur für Oldtimer für die Berechnung der Kaskoversicherungssumme.
Bei nicht Oldtimern wird doch einfach der Neuwert dazu genommen, denke ich.
Zitat:Ja, im Falle einer C4 / C5 würde man da schnell der Dumme sein können. Weil die Mehrkosten für eine richtige Reparatur dann vom Fahrer zu bezahlen zumindestens sehr bitter, wenn überhaupt erschwinglich ist
Ja, genau darauf habe ich abgeziehlt . Sorry für eventuelle Missverständnisse.
MfG. Günther
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03.10.2020, 13:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.10.2020, 16:10 von Gelber Bengel.)
Kein Problem, Günther!
Bei Alltagsfahrzeugen funktioniert's analog im Gutachten. Drei Zahlen braucht der Mensch im Schadensfall:
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungswert (Wert direkt vor Unfall)
Restwert (Wert nach Unfall)
Bei Überschreiten des Wbw durch die Rep.kosten ist's ein Totalschaden. Dann gibt's Wbw. minus Restwert. Natürlich kannst Du wählen ob Du den Rest verkaufst oder behälst.
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(03.10.2020, 12:12)Gelber Bengel schrieb: Der Wert wird im Schadenfall sowieso neu ermittelt.
So ist das, auch wenn viele Eigentümer das nicht realisieren (wollen) und meinen der Wert im Gutachten sei in Stein gemeißelt.
Gruß
Edgar
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...und dann noch behaupten, früher war das so. Das war noch nie so!
Gruß
Matthias
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