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Merkwürdig.
Sucht man, so findet man bei den Kollegen aus Zuffenhausen reihenweise Fahrzeuge, die mit Zentralverschlussfelgen gefahren werden. Es ist schwer vorstellbar, dass die alle illegal unterwegs sein sollen. Außerdem bietet unter anderem OZ Zentralverschlussfelgen an, laut deren Website mit TÜV-Gutachten.
Mit welcher Berechtigung verweigern TÜV-Prüfer vor diesem Hintergrund bei der Corvette eine solche Eintragung, insbesondere, wenn die knock-offs seinerzeit standardmäßig für die Fahrzeuge erhältlich waren? Winker oder sidepipes werden heute sicherlich auch nicht mehr so zugelassen. Waren sie aber damals Serie, so geht das noch.
Gruß, Alex
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Alex,
es geht doch nicht um den Zentralverschluss. Das Problem sehen die Prüfer bei den Flügeln der Zentralmutter. Der Prüfer hätte damals meine KO Wheels akzeptiert, hätte ich eine Sechskantmutter gehabt wie z.B. bei diversen Jaguar etc..
Gruß
Matthias
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31.01.2021, 08:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2021, 08:42 von colonel.)
Ach so. Das hatte ich bislang so wohl nicht herausgelesen. Danke Matthias.
Gruß, Alex
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Moinsen, hilft hier nicht weiter aber O-Ton des Prüfers damals bei mir,
säge die drei Flügel ab und feile sie rund und ich trage sie Dir ein
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Um noch weiter abzustreifen: Schon in den 70er wurden die Lamborghinis mit Zentralverschluss nur noch zugelassen, wenn die Muttern der Zentralverschlüsse nicht als Flügelmuttern ausgelegt waren sondern mit Sechskannt versehen waren.
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In den USA führen Händler für Hot-Rod-Umbauten Zentralverschlussmuttern aller Art. Von 8-kantig "harmlos" (und somit für uns ggf. interessant) über "der Szene angemessen abgefahren" bis eben mit Flügeln.
Ich habe eine solche Firma angefragt, ob die Muttern auf die ZV-Adapter der Corvette passen. Das wussten sie nicht oder haben es nicht verraten , sondern haben auf ihre eigenen ZV-Adapter verwiesen, ohne wiederum den Lochkreis zu spezifizieren . Immerhin haben sie mir Bilder mit einem Maßstab geschickt, aus denen man einen Gewindedurchmesser von 3 1/4" ableiten kann. Über die Steigung habe ich wiederum nichts erfahren.
Somit ist die Datenlage extrem - zu - dürftig, und außerdem verliert man das Feature mit den Sicherungsstiften, wie es bei den Corvette-Replica-Knock-Offs gängig ist. Ich weiß, dass die Meinungen dazu geteilt sind, aber gar kein Sicherheitsmechanismus ist definitiv schlechter als ein möglicherweise nicht 100% zuverlässiger.
Übrigens finde ich das Argument des Prüfers mit dem "Isadora Duncan-Gedächtnisunfall" ziemlich schräg, denn deren Schal hat sich wohl in den Speichen verfangen, es brauchte also gar keine Flügelmutter. M.W. wurde/wird mit Fußgängerschutz argumentiert, aber egal, wenn sich der Wind weiter so dreht, kann das perspektivisch zu einem echten Problem werden. Leider auch für die, die "noch nie" damit ein Problem hatten.
Gruß
Michael St*****
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31.01.2021, 14:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2021, 14:30 von C1-Matthias.)
Im vergangenen Jahr hatte ich die Lösung des Problems schon mal gepostet. Leider kenne ich keine Bezugsquelle dafür.
Gruß
Matthias
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Das dürfte doch für einen Dreher kein Problem sein, derartige TÜV-Vorführ-Muttern zu fertigen.
Gruß
Ralf
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Ich hatte mit einem E Type mal dasselbe Problem. Der TÜV meinte eine "geeignete Abdeckung der Flügelmutter" würde akzeptiert. Also auf zum Autozubehör Laden und hässliche Plastik Radkappen gekauft und montiert. Damit war die Nachprüfung bestanden. Hab sie noch auf dem TÜV Gelände wieder runtergemacht.
2 Jahre spätere wieder hin aber aus Faulheit und um meine Verachtung zu zeigen nur links montiert. Hat er leider gemerkt, einmal ums Gebäude gefahren, rechts montiert und alles war klar.
Gruß Alexander
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Hallo zusammen,
ich arbeite auch in einem der hier vielfach beschimpften Vereinen. Wenn ich hier so manche Beiträge lese in denen Ahnungslosigkeit, usw. unterstellt wird, finde ich es super, dass hier Einzelne den absoluten Durchblick haben. Da könnte sich der liebe Jan ja das Theater sparen und dem TÜV-Prüfer die entsprechenden Forenprofile zukommen lassen, damit er sich da von den Experten beraten lassen kann was möglich ist und was nicht 😂. Sorry das konnte ich mir nicht verkneifen.
Natürlich weiß nicht jeder Prüfer alles auswendig und hat unterschiedliche Erfahrungslevels und Bereitschaften "wilde" Sachen einzutragen, doch in diesem Fall erkenne ich nichts verwerfliches an dessen Aussagen.
Flügelmuttern werden als gefährdende Fahrzeugteile eingestuft und sind deshalb nicht zulässig, auch nicht wenn sie eingetragen sind, völlig unerheblich ob es das Fahrzeug so original gegeben hat oder nicht. Ich persönlich finde sie auch schick, aber es ist wohl unbestritten, dass davon ein erhöhtes Verletzungsrisiko für die Umwelt ausgeht.
Bei einem Serienfahrzeug ist es nicht mal den Mausklick wert, bei der obersten Landesbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO zu erwirken.
Mit seiner Aussage bezüglich M+S-Reifen hat er auch nicht unrecht, siehe ECE R117 4.2.6
Gruß Martin
P.S.: Es wäre ein Leichtes ein Gutachten über einen Anbau-Raketenwerfer zu schreiben, da die meisten Damen auf der Zulassungsstelle (bei uns zumindest) schlichtweg nicht wissen was ein Raketenwerfer ist und dies einfach stupide auf den Fahrzeugschein abtippen würden und schwupps ist das Ding eingetragen und damit bestimmt absolut legal! 😉
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