Gnadenlos umbiegen, so dass es rechtwinklig raus steht und hoffen, dass es irgendwann eine Mängelmeldung der Polizei wegen der Gefahr für Fußgänger gibt.
Ansonsten vorn ungestempelt fahren und das umgeknickte Schild in den Kofferraum legen.
Wenn dabei ein Polizist meckern sollte, zeigst Du ihm das umgeknickte Schild, das Du gerne montierten wirst, wenn er Dir eine Haftungsübernahmeerklärung ausfüllt, dass er Schäden an Fußgängern, die dadurch entstehen, übernimmt.
Ich fahre an einigen Oldtimern seit über zehn Jahren vorne mit ungestempeltem LKR-Schild rum, hatte noch nie ein Problem - selbst mit dem 07er in Polizeikontrollen nicht.
Bauliche Veränderungen am Fahrzeug sind wegen des Oldtimer-Erscheinungsbildes/H-Kennzeichens nicht zulässig.
Bei meiner C1 sieht das Schild im Kofferraum so aus:
Gruß
JR
PS:
Im letzten Jahr auf der Heimfahrt vom Büro mit integrierter Bewegungsfahrt mit dem 78er PaceCar in eine größere Polizeikontrolle gekommen.
Habe vorne ein ungestempeltes LKR-07er Kennzeichen montiert.
Mann mit der Kelle:
"Was haben Sie denn da für ein Kennzeichen?"
Ich denke: "Scheiße!"
Ich sage: "Ein rotes Oldtimer-Wechselkennzeichen."
Er: "Ah Oldtimer, alles klar, gute Fahrt!"
Hatte mich schon auf längere Diskussionen eingestellt.
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
21.05.2021, 14:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.05.2021, 15:01 von Christian C5.)
Was passiert denn eigentlich bei einer solchen Mängelmeldung ? Wenn die Polizei jetzt wirklich eine Abänderung fordert. Kann man damit zum Straßenverkehrsamt gehen und auf ein kleineres Kennzeichen pochen ?
Viele Grüße
Christian
21.05.2021, 14:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.05.2021, 14:42 von Jasobel81.)
@ Jochen: die Argumente sind echt gut, aber der Zulassungsstellenleiter hat sich auf keine Diskussion eingelassen, sagte einfach: Geht nicht! und ist abgezogen. Dann meinte ich noch zu der Dame am Schalter: "Es gibt ja auch Zulassungsstellen, die sind konsilliant und drücken mal ein Auge zu.". Da meinte sie: "Ja aber wir nicht! Da sind Sie hier falsch". Ganz toll !!!!
@ Jens: Vorführen wär ja auch gut, aber noch nicht mal das interessiert die da. Jetzt wo ich das "Kuchenblech" hab, werd ich mal sehen, ob ich ein Foto davon mache, wie übel das vorn aussieht und dem Herrn schicke. Wird den aber auch nicht interessieren.
@JR: gute Idee, zwar alles supoptimal, aber was bleibt einem übrig? Ich tendiere immer noch dazu, einfach oben und unten je 2 cm abzusägen, dann kann man noch alles lesen und es fehlt je nur ca. 1 -2 mm von den Buchstaben oben und unten.
Ja hallo das kann ich voll und ganz bestätigen die sind bei der Zulassungsstelle total festgefahren man bekommt in BS noch nicht mal ein 40cm Schild für vorn, Begründung wollen wir hier nicht. Königreich Zulassungsstelle BS
Das ist aber echt schade wie die Dinge sich so ändern können. Ich hatte bisher immer nur sehr sehr gute Erfahrungen mit der Zulassung in BS gehabt. Haben geschaut, gemessen, mega freundlich und immer alle Probleme gelöst. Nun ja vor 5 Jahren bin ich nach WOB gezogen, seitdem scheint sich ja einiges dort verändert zu haben. traurig, traurig...
21.05.2021, 19:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.05.2021, 19:07 von 78er_pace.)
Christian: Dann zieh doch bitte wieder nach BS
Bei meiner C3 war das damals gar kein Thema, da brauchte ich noch nicht einmal etwas sagen, bei der C2
Bzgl. etwas "abschneiden" vom Kennzeichen mal von einer Anwaltsseite ausgeliehen: Gesetzeslage bei Kennzeichenmanipulation
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt genau, bei welchen Vergehen es sich um einen Kennzeichenmissbrauch handelt. (1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, [i]wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe ( nach § 22 StVG ) bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.[/i]
Viel Spaß bei der Nummer.... Flensburg-Punkte gibt es evtl. auch noch....
Wenn ich ( ich! ) vor der Aufgabe stehen würde, würde ich schauen, ob ich das Kennzeichen nach unten ( auch wenn es weniger als 200mm über dem Boden dann ist ) vorstehen lasse oder nur leicht abwinkle. Wenn dafür eine Halterung nötig wäre, lässt sich die mit nicht all zu großen Aufwand auch irgendwie herstellen ( als Oldibesitzer muss man ja mehr als 2 linke Hände haben ).
Oder eben die Variante ungestempeltes LKR dran und Kuchenblech hinter die Sitze...wobei ich mich da trotz vorhandenen ungestempelten LKR-Kennzeichen da auch nicht zu durchringen kann. Das Blechle so 90° hochgebogen schaut auch aus.
Optimal ist das alles nicht, ja, aber es wird leider immer schwerer hier Abweichungen von der Norm noch ordentlich zu lösen ( mit den zust. Stellen ). Wobei die auch ihre Vorgaben von weiter oben bekommen...
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
(21.05.2021, 19:03)78er_pace schrieb: Abweichungen von der Norm noch ordentlich zu lösen
Das ist das, was mich persönlich am meisten an🤮 - die "Norm" (vulgo StVZO) ist da nämlich sehr großzügig: https://www.bussgeldkatalog.de/kennzeichengroesse/
(gibt genügend andere Quellen, man kommt immer auf das gleiche Fazit). Es sind nur die Zulassungsstellen in ihrer gutsherrlichen Art, die sich da querstellen.